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Urabstimmung zum Semesterticket an der Humboldt-Universität zu Berlin |
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vom 25. bis 27. Oktober 2011 |
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Informationen zur Briefwahl |
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Bitte keine Anträge zur Briefwahl mehr schicken! Kontakt: wahl [at] refrat [.] hu-berlin [.] de |
Auch bei der Urabstimmung besteht die Möglichkeit einer Stimmabgabe per Brief. Nach § 8a der Wahlordnung der Verfassten Studierendenschaft der HU muss eine Briefwahl 14 Tage vor der Wahl beantragt werden. Der Studentische Wahlvorstand hat die Frist wegen der Kurzfristigkeit der Urabstimmung auf Freitag, den 14. Oktober 2011 verlängert. Am Montag, den 17. Oktober 2011, wurden die Abstimmungsbriefe an die Beantragenden versandt. Seit dem 14. Oktober 2011, 15 Uhr, können leider keine Briefwahlanträge mehr entgegen genommen werden. |
Liebe Studierende, welche die Briefwahlfristen nicht einhalten konnten, wir haben uns nach zahlreichen Bitten noch einmal eingängig mit einer möglichen Verlängerung der Briefwahlbeantragungsfristen beschäftigt und uns aus folgenden Gründen letztlich dagegen entschieden: Bekanntgabe und Termin:Die Urabstimmung über das Semtix wurde bereits am 20.9.2011 vom Studentischen Wahlvorstand bekanntgegeben. Der zugrundeliegende Beschluss des Studierendenparlaments ist im Sommersemester 2011 am 11.7.2011 gefallen. Die Fachschaften wurden am 28.9. über die bevorstehende Urabstimmung informiert. Uns ist bewusst, dass eine Urabstimmung, die zu Beginn des Semesters angesetzt ist, Kommunikationswege und Bewerbung der Wahltermine insbesondere für die Fachschaften erheblich erschwert sind, da Aushänge in den Semesterferien weniger Leute erreichen und auch die Emailverteiler häufig erst verspätet gelesen werden. Allerdings ist der Wahltermin ein zentraler, der an allen Berliner Hochschulen im gleichen Zeitfenster liegt und somit trotz aller zusätzlichen Schwierigkeiten nicht später angesetzt werden konnte. Dem liegt auch die zeitlichen Vorgaben für die Vertragsverhandlungen mit dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) zugrunde. Verlängerung der Beantragungsfrist für die Briefwahlen:Eine mögliche Verlängerung der Frist würde beinahe für alle Betroffenen- wir wurden vor allem von Studierenden, die sich im Auslandssemester befinden, um eine Fristverlängerung gebeten - ins Leere laufen, da keine realistische Möglichkeit besteht, die Unterlagen rechtzeitig zur Auszählung an den Studentischen Wahlvorstand zurückzusenden Eine mögliche Fristverlängung (inklusive Bekanntmachung) müsste bis 21.10. gewährt werden; eine Briefwahlverschickung wäre daher erst am Freitag, den 21.10 ab 15:00 möglich. Demensprechend wären die Unterlagen frühestens Mittwoch 26.10. bei den Beantragenden; die Auszählung findet aber bereits am 28.10. statt, somit ist es faktisch nicht möglich, die Stimmen der Briefwähler_innen mit auszuzählen. Unabhängig davon ist eine Verlängerung der Antragsfristen für die Briefwahl ein rechtlicher Graubereich, den die Wahlordnung eigentlich nicht vorsieht - auch wenn diese bei Urabstimmungen nur analoge Anwendung findet. Eine Wahlanfechtung hätte mit dem darauffolgenden Rechtsstreit die Folge, dass zum Zeitpunkt des Vertragsauslaufs kein gültiges Abstimmungsergebnis vorliegen würde und damit bis zur Beendigung des Rechtsstreits auch kein neuer Vertragsabschluss mit dem VBB möglich wäre. Dass solche Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigt die letzte Stupa- Wahl. Diese wurde wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses angefochten und musste deshalb in der Juristischen Fakultät wiederholt werden. Wir bitten um Verständnis, wenn aus diesen Gründen weder eine Stimmabgabe per Mail noch stellvertretend durch Bevollmächtigte möglich ist. Wir werden bei zukünftigen Abstimmungen besonderes Augenmerk darauf legen, dass zukünftig auch von uns nicht selbst verantwortete Fristen möglichst frühzeitig an die Studierenden weitergereicht werden. Wir bitten um Euer Verständnis Euer Studentischer Wahlvorstand |
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