Wahlen zum 24. StudentInnenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin

Studentischer Wahlvorstand der HU Berlin
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Wahlen zum 24. StudentInnenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin

finden am 19. und 20. Januar 2016 statt.

Amtliches Endergebnis der Wahl zum 24.StudentInnenparlament:
PDF-Dokument (veröffentlicht am 29.01.16)

Vorläufiges amtliches Endergebnis:
PDF-Dokument (veröffentlicht am 22.01.16)

Vorläufiges nicht amtliches Endergebnis:
Überblick direkt nach der Wahl

Was wird gewählt?
Das StudentInnenparlament (StuPa) der HUB wird jedes Jahr von allen Studierenden neu gewählt. Die 60 Sitze des StuPas werden entsprechend der Stimmenanzahl auf die Listen verteilt. Zur Wahl sind Listen mit mindestens drei KandidatInnen zugelassen.

Wer ist wahlberechtigt?
Jedes Mitglied der HU Berlin mit studentischem Status, das seine/ihre Mitgliedsrechte an der HU ausübt, kann seine Stimme abgeben. In der Regel sind das alle Studierenden, die hier ihre Beiträge zur Studierendenschaft bezahlen, also auch Promovierende und Programmstudierende.

Wahlberechtigtenverzeichnis:
Wenn du dir unsicher bist, ob du an der StuPa-Wahl 2016 teilnehmen kannst, wende dich an uns. Das Wahlberechtigtenverzeichnis kann vom 18. Dezember 2015 bis zum 14. Januar 2016 während der Sprechzeiten des Studentischen Wahlvorstands in Mitte eingesehen werden. Anfragen per Mail sind möglich. Aus Datenschutzgründen können wir keine Einsicht in Adlershof gewähren. Anfragen per Mail sind bei entsprechender Glaubhaftmachung möglich.

Wann wird gewählt?
Die Wahl findet am 19. und 20. Januar 2016 statt. Es wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Für Studierende und Promovierende, die in der angegebenen Zeit nicht an der Urnenwahl teilnehmen können oder wollen, besteht die Möglichkeit einer Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 05. Januar 2016, 15 Uhr, bei dem Studentischen Wahlvorstand schriftlich, das heißt, per Brief oder Fax (+49 30 2093 2396) beantragt werden. Ausnahmsweise kann der Antrag auch per Mail (wahl [at] refrat.hu-berlin.de) gestellt werden. Dazu werden folgende Angaben benötigt:

Wie kannst du dich wählen lassen?
Kandidieren kann jede_r, der/die selbst auch wahlberechtigt ist, also hier seine studentischen Mitbestimmungsrechte wahrnimmt, deswegen z.B. auch die Beiträge an der HU entrichtet. Dazu musst du deinen Wahlvorschlag, der mindestens drei Kandidat_innen enthalten muss, bis Donnerstag, den 26. November 2015, 15 Uhr auf den entsprechenden Vordrucken beim Studentischen Wahlvorstand einreichen.

Wie wurde gewählt?
Es wird eine personalisierte Verhältniswahl durchgeführt, also ihr wählt eine_n Kandidat_in auf einer Liste, wobei die Stimmen aller KandidatInnen einer Liste addiert werden und ins Verhältnis zu den anderen Listenergebnissen gesetzt werden, aus dem sich dann die Mandatsverteilung ableitet. Die Mandate einer Liste werden entsprechend dem Stimmenanteil auf die stimmenstärksten Kandidat_innen verteilt.

Sprechzeiten
Hier findet Ihr die Sprechzeiten des Studentischen Wahlvorstands sowie weitere Kontaktmöglichkeiten.


Formulare und Infos


Das Wahlergebnis