Semesterticket

Zuletzt aktualisiert am 1. August 2022

Allgemeine Infos zum Semesterticket

Befreiung und Erstattung vom Semesterticket

Was tun bei verlorenem Ticket?

Zusatzticket Brandenburg (außerhalb ABC)

Semesterticketvertrag und Preise

 

Was tun bei Fahrscheinkontrolle?

Solltest du dich bei einer Fahrscheinkontrolle nicht als Besitzer*in des Semestertickets ausweisen können, wirst du wie „Schwarzfahrer*innen” behandelt.
Seit der Einführung der Campuscard musst du keinen zusätzlichen Ausweis mehr vorlegen, sofern auf der Campuscard dein Foto aufgedruckt ist.

Folgende Situationen könnten in einer Fahrscheinkontrolle eintreffen:

Du hast dein Semesterticket nicht dabei, kannst es also nicht vorweisen, hast aber ein „gültiges Personaldokument” (Führerschein, Personalausweis etc.):

  • Die Kontrolle erhebt 60,- € „Erhöhtes Beförderungsentgelt”.
  • Wenn Du dein gültiges Semsterticket aber innerhalb von 7 Kalendertagen beim „feststellenden Verkehrsunternehmen” vorlegst, wird das „Erhöhte Beförderungsentgelt” auf 7,- € reduziert (§ 9-3 Bef.Bed.).

Du hast nur dein gültiges Semesterticket (ohne Foto) dabei, aber kein Personaldokument:

  • Die Kontrolle erhebt 60,-€ „Erhöhtes Beförderungsentgelt”