Nachweise

Zuletzt aktualisiert am 19. September 2013

Wie in Berechnungsweise beschrieben, brauchen wir für viele eurer Angaben Nachweise.

Hier eine Auflistung:

Miete: Kopie des Mietvertrages oder eines Kontoauszuges mit der Überweisung der Miete oder eine Erklärung der Person, an die du die Miete gezahlt hast.

Kranken- und Pflegeversicherung: Die Kopie eines Krankenkassenbescheides oder eines Kontoauszuges, aus dem die Höhe deines Beitrages hervorgeht. Wenn du den studentischen Standardtarif (derzeit ca. €77,90) bezahlt hast, reicht eine Kopie deiner Versicherungskarte.

Bedarf für Personen, die in deinem Haushalt leben: Für Kinder, Kopie der Geburtsurkunde oder eines Dokuments aus dem das Geburtsdatum hervorgeht. Wenn ein Kindergeldanspruch bestand, teile uns das bitte mit. Werden hier volljährige Personen angegeben, so muss auch deren Einkommen angegeben und ggf. nachgewiesen werden – es fließt dann in die Berechnung ein.

Unterhalt an Personen, die nicht im selben Haushalt leben: Kopie einer Unterhaltsvereinbarung, eines entsprechenden Kontoauszuges oder eine schriftliche Erklärung der/des Unterhaltsempfangenden.

Besondere Ernährung: Kopie einer ärztlichen Bescheinigung, aus der die Notwendigkeit einer besonderen Ernährung hervorgeht.

Kosten für medizinische oder psychologische Versorgung: Kopien von Quittungen und Rechnungen aus dem Berechnungszeitraum.

Besondere Kosten: Bitte auf einem Extrablatt aufschlüsseln und kurz erläutern, um was für Kosten es sich handelt und warum diese aufgebracht werden mussten. Nur Kosten aus dem Berechnungszeitraum können geltend gemacht werden. Zusätzlich: Kopien von Rechnungen, Quittungen etc.

Netto-Einkünfte: Einkünfte sind beispielsweise Lohn, BAFöG, Wohngeld, Stipendium, elterliche Unterstützung, (Bildungs-)Kredite, ausgezahltes Kindergeld (sowohl für Antragsteller_in als auch für die Kinder), Elterngeld usw. Es müssen alle Einkünfte im Berechnungszeitraum angegeben werden, auch solche, die bar erhalten wurden. Wenn du in einem Monat keine Einkünfte hattest, schreibe bitte „0,- €“ oder „kein Einkommen“. Bitte gib ALG-II-Leistungen für dich oder dein/e Kind/er an, wenn du über diese für dich oder dein/e Kind/er verfügen kannst. Bitte alles nachweisen: z.B. durch Kopien von Verdienstabrechnungen, Erklärung der Eltern, Kontoauszüge, BAFöG-, Wohngeld-, ALG-II-Bescheid. Bei gleichbleibenden Einkünften reicht ein Nachweis aus dem Berechnungszeitraum. Ist etwas nicht nachweisbar, bitten wir um Rücksprache.

Schulden: Kopien von Kontoauszügen, Kredit- und oder Abzahlungsvereinbarungen, Erklärungen privater Gläubiger_innen o.ä.

Vermögen: Kontoauszugskopie o.ä.

Falls hier etwas fehlt, ist es entweder bei den Härten oder wir haben es vergessen, dann wäre eine kurze Mail nett.