Hallo Studis,
Hier sind einige aktualisierte FAQs zum Deutschlandsemesterticket:
Wir möchten an dieser Stelle auch auf das FAQ zum Deutschlandsemesterticket von der BVG verweisen. Dort werden ebenfalls gängige Fragen beantwortet. Es ist unten auf der Website, auf der ihr euer Deutschlandsemesterticket sehen könnt, unter „Hilfe und Support“ zu finden.
1. Wo finde ich den Link zum Deutschlandsemesterticket?
Hier: https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=9938e5dc337a27def5578b08e6a0a476
2. Bei mir erscheint die Meldung „keine aktiven Tickets“ und ich sehe kein Deutschlandsemesterticket.
Bist du sicher, dass du berechtigt bist, das Deutschlandsemesterticket zu beziehen? Die folgenden Personengruppen haben keinen Ticketanspruch und sind von der Nutzung des Deutschlandsemestertickets ausgeschlossen:
– Promotionsstudierende
– Studierende in Zertifikats-, Ergänzungs-, Zusatz- und Aufbaustudien
– Studierende im Fernstudium
– Studierende in weiterbildenden Masterstudiengängen
– Beurlaubte Studierende
– Studierende in Teilzeit mit einem Umfang von 25 %
Falls du unsicher bist, ob du berechtigt bist, wende dich bitte an den Studierendenservice.
3. Ich bin nicht berechtigt, das Deutschlandsemesterticket zu beziehen. Was mache ich jetzt?
Du musst dir leider selbst ein Ticket kaufen. Vielleicht arbeitest du ja und kommst über deinen Arbeitgeber an ein Jobticket. Ansonsten müsstest du mal BVG-Angebote und Deutschlandticket vergleichen.
Deine Rückmeldegebühren sollten eigentlich bei ca. 114€ gelegen haben. Falls du 290€ gezahlt hast und nicht berechtigt bist, das Ticket zu beziehen, wende dich bitte an den Studierendenservice.
4. Wie bezahle ich für das Deutschlandsemesterticket?
Der Preis für das Deutschlandsemesterticket liegt bei 176,40€ und war bereits in den Rückmeldegebühren enthalten. Du hast also bereits für das Deutschlandsemesterticket bezahlt, als du deine Rückmeldegebühren beglichen hast.
5. Bei mir erscheint die Fehlermeldung „Feherhafte Daten“/“Kein Angebot“.
Hast du bei der Anmeldung einer Übermittlung deiner Daten in vollen Umfang zugestimmt? Wenn du einzelne Attribute, wie z.B. Berechtigtenstatus und/oder das Geburtsdatum abgewählt hast, kann das Ticket nicht ausgestellt werden.
Du musst einer Datenübermittlung also in vollem Umfang zustimmen.
Dazu musste du dich neu auf der Seite anmelden (dazu ggf. Browser wechseln oder Cookies löschen) und unter dem Feld, wo du dich mit deinen AGNES-Daten anmeldest den Haken „Zustimmungserklärung zurücksetzen“ setzen. Dann kannst du erneut auswählen, welche Daten übermittelt werden sollen. Hier wählst du aus, dass alle übermittelt werden.
Solltest du danach immer noch nicht auf das Ticket zugreifen können, melde dich bitte nochmal.
6. Ist meine CampusCard noch mein Semesterticket?
Die CampusCard beinhaltet NICHT das Deutschlandsemesterticket und dient nicht als Nachweis, dass ihr ein Semestertciket habt. Das Deutschlandsemesterticket ist ein rein digitales Wallet- oder Web-Ticket und muss bei Kontrollen digital und in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorgezeigt werden.
7. Ich habe kein Smartphone
Das Deustchlandsemesterticket ist ein rein digitales Wallet- oder Web-Ticket und muss auch digital in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorgezeigt werden.
Theoretisch sollte es auch möglich sein, das Ticket in einer Wallet auf Tablet oder Laptop zu speichern.
Weitere Fragen werden im FAQ zum Deutschlandsemesterticket in der unten unter „Hilfe und Support“ unter dem Link, der auch zum Deutschlandsemesterticket führt, zu finden.
8. Bei mir wird die Fehlermeldung angezeigt, dass mein Account schon existieren würde Und ich kann nicht auf mein Ticket zugreifen.
Bitte schreibe eine E-mail an oeko@refrat.hu-berlin.de, wir schicken dir dann einen Kontakt, an den du dich wenden kannst, die das Problem lösen können.
9. Ich finde das Ticket doof, kann ich es zurückgeben?
Nein, das geht leider nicht. Das Semesterticket ist ein Ticket im Solidarmodell ist. Das heißt, dass alle Studierenden gemeinsam für den Preis aufkommen, damit die Leistung für alle deutlich billiger wird.
Eine antragsbasierte Befreiung von der Bezugspflicht ist ausschließlich für die folgenden Studierendengruppen möglich:
– Schwerbehinderte Studierende, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen
– Studierende, die mit einem ärztlichen Attest nachweisen können, dass sie aus gesundheitlichen Gründen das Semesterticket nicht nutzen könnten
– Studierende, die sich auf Grund ihres Studiums, eines Praxissemesters, eines Auslandssemesters oder im Rahmen der Abschlussarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten
– Studierende, die an einer weiteren Hochschule im Bundesgebiet immatrikuliert sind und das Deutschlandsemesterticket bereits über diese Hochschule beziehen.