Seit März 2014 verhandeln eure gewählten studentischen Vertreter_innen mit den Verkehrsbetrieben Berlin Brandenburg (VBB) über die neuen Semesterticketverträge, die ab Sommersemester 2015 gelten sollen. Endgültig über das Angebot entscheiden müsst jedoch ihr in einer Urabstimmung.
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Ende der Nachfrist
Die Nachfrist endete am 15.08.
Das heißt: Wir nehmen keine Anträge mehr an, es sei denn:
– Du wurdest später immatrikuliert
– Du warst (nachweislich) nicht in der Lage in der Antragsfrist einen Antrag zu stellen
Die Antragsfrist hilft uns die eingegangenen Anträge in einer angemessenen Zeit zu bearbeiten, deswegen müssen wir darauf achten, dass sie eingehalten wird.
P.S. wenn euer Semesterticket noch nicht angekommen ist wendet euch bitte an das
Immatrikulationsbüro und fragt da nach: http://www.hu-berlin.de/studium/bewerbung/imma/Imma
Beginn der neuen Antragsfrist
Liebe Studierenden,
am 01.06.2013 fängt die Antragsfrist für das Wintersemester 2013/14 an. Ab jetzt habt ihr 2 Monate Zeit um bei uns einen ausgefüllten Antrag vorbeizubringen/-schicken/-mailen/-faxen oder per Brieftaube zu senden.
Außerdem gibt es neue Öffnungszeiten:
Mo,Fr: 12:00-15:30
Mi: 12:00-19:00
Do (in Adlershof): 11:45-15:00
Ende der Antragsfrist/Nachfrist
Unsere Antragsfrist für das Sommersemester 2013 endete am 01.03.13
Allerdings gibt es eine Nachfrist von 14 Tagen (bis zum 14.03.13) in
der ihr noch möglichst vollständige Anträge abgeben könnt.
Antragsformulare SoSe 2013
Liebe Studierenden,
passend zur neuen Antragsfrist gibt es auch neue Antragsformulare;
wie immer unter: Formulare
Zusatzinfo Erstsemester
Für alle Erstsemester/Neuimmatrikulierten gibt es nun eine Anleitung für den veränderten Berechnungszeitraum: hier
Ende der aktuellen Antragsfrist
Die Antragsfrist (inklusive der Nachfrist) für einen Antrag auf Zuschuss zum Semesterticketbeitrag für das Wintersemester 2012/13 ist am 31.07.2012 abgelaufen. Die Antragsfrist hilft uns die eingegangenen Anträge in einer angemessenen Zeit zu bearbeiten, deswegen müssen wir darauf achten, dass sie eingehalten wird.
Sollte dir die Antragsstellung während unserer Frist, aus nicht von dir zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit), nicht möglich gewesen sein, so teile uns diese Gründe und den Zeitraum bitte mit und lass uns zusammen mit dem Antrag einen Nachweis darüber zukommen.
Außerdem gelten für Studierende, die sich zum Wintersemester 2012/13 neu immatrikulieren oder sich nach Abschluss eines Bachelor-Studiums für ein Master-Studium einschreiben, andere Fristen. In diesen Fällen kann der Antrag bis 6 Wochen nach der Einschreibung für das Masterstudium gestellt werden.
Falls einer der genannten Punkte auf dich zutrifft, lasse uns bitte den Antrag mit einem entsprechenden Vermerk sowie gegebenenfalls einem Nachweis zukommen.