Wann kommen die Bescheide?

Derzeit befinden wir uns in der Endphase der Berechnung der Anträge, die innerhalb der regulären Antragsfrist (Januar/Februar 2017) gestellt wurden und vollständig sind.

Die Bescheide für diese Anträge verschicken wir Anfang Juli und bemühen uns, die Auszahlung noch innerhalb der Rückmeldefrist vorzunehmen.

Neue Antragsfrist für das WiSe 17/18

Die neue Antragsfrist beginnt am 01. Juni. Die neuen Formulare findet ihr jetzt hier oder nach dem Pfingstwochenende in dem Aufsteller vor unserem Büro finden.

Die Antragsfrist endet am 31. Juli, mit einer Nachfrist von zwei Wochen (14. August). Wenn ihr von der Nachfrist Gebrauch macht, sollten eure Anträge möglichst komplett mit allen Nachweisen eingereicht werden. Zum Wintersemester neu immatrikulierte Studierende können den Antrag bis sechs Wochen nach Immatrikulation stellen.

Campus Card / Nicht erhaltene Tickets

Wir haben in letzter Zeit viele Anfragen von Leuten bekommen, die ihre Semestertickets noch nicht erhalten haben. Wenn das bei euch der Fall sein sollte, kann es sein, dass ihr dieses Semester unter den Tester*innen für die Campuscard seid, die ihr erst an einem der Automaten abholen müsst. Offenbar scheinen manche Leute diese Info nur per Agnes bekommen zu haben, also schaut vielleicht mal da rein.

Ansonsten wendet euch bitte ans Immabüro bzw. Studierendenservicecenter, da die für die Verschickung der Unterlagen zuständig sind.

Ende der Antragsfrist

Die Antragsfrist (inklusive der vierzehntägigen Nachfrist) endete am 14.03.17.

Wir nehmen Anträge jetzt nur noch in begründeten Ausnahmefällen an:

  • Bei Neuimmatrikulation im SoSe 17 (z.B. bei Studierenden im ersten Semester an der HU oder im Master). Bitte stelle deinen Antrag innerhalb von sechs Wochen nach der Immatrikulation.
  • Bei Vorliegen von dir nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit). In diesem Falle erläutere bitte kurz die Umstände auf einem extra Zettel und füge gegebenenfalls gleich Belege bei (z.B. die Krankschreibung).

Falls du dir unsicher bist, ob etwas davon auf dich zutrifft oder ob/wie du etwas belegen kannst, sprich uns gerne persönlich oder telefonisch in der Sprechzeit darauf an.

Falls wir im Antrag keinen dieser Gründe finden können, senden wir verspätet gestellte Anträge zunächst zurück.

WICHTIG: Bar-Auszahlung

Anders als auf den Bescheiden angegeben werden wir die Auszahlungsanordnungen für Barauszahlungen erst ab voraussichtlich Mittwoch, den 4.1.2017 ausgeben können. Bitte bedenkt das, falls ihr am 2.1. in die Sprechstunde kommen wolltet.

Bescheide WiSe 16/17

Die Bescheide für das WiSe 16/17 wurden am Freitag der Poststelle übergeben und sollten in den nächsten Tagen bei euch ankommen. Die Bescheide für Studierende der KHB wurden ebenfalls letzte Woche verschickt. Für Anträge, die nach der regulären Frist eingingen oder bisher noch nicht vollständig waren (z.B. Erstis und verspätete Anträge) werden die Bescheide verschickt, sobald sie vollständig und bearbeitet sind.

Personen, die im Antrag die Barauszahlung gewünscht hatten, können voraussichtlich ab Montag, den 02.01. ihre Auszahlungsanordnungen für die Kasse bei uns in Mitte abholen (bitte Ausweis nicht vergessen).

Die Überweisung der Zuschüsse erfolgt voraussichtlich bis Mitte Januar. Eine genauere Angabe können wir leider nicht machen, da an der Auszahlung viele Abteilungen der Universität beteiligt sind. Wir bemühen uns aber um eine möglichst schnelle Auszahlung.
Bitte überprüft in den Bescheiden, ob wir die Kontoverbindung richtig übernommen haben (bei deutschen Konten ist die BIC nicht notwendig, es ist also nicht schlimm, falls auf dem Bescheid keine steht). Falls es einen Fehler gibt, lasst es uns bitte schnellstmöglich -am besten per Email- wissen.

Die nächste Antragsfrist beginnt am 1. Januar.