Bescheide SoSe 15

Die Bescheide für das Sommersemester 15 sind verschickt! Wenn ihr einen Antrag in der regulären Frist gestellt habt, solltet ihr euren Bescheid also in den nächsten Tagen erhalten. Bitte prüft schnellstmöglich eure darauf angegebene Bankverbindung und teilt uns ggf. Änderungen oder Fehler mit, damit sich die Auszahlung der Zuschüsse nicht verzögert!

Wenn ihr euren Antrag verspätet gestellt habt (z.B. Neuimmatrikulierte), habt bitte noch etwas Geduld, diese Anträge sind noch in der Bearbeitung.

Die Auszahlung wird, wie immer, noch ein paar Tage dauern. Wenn ihr darauf angewiesen seid, um eure Rückmeldegebühren zu zahlen, meldet euch bitte unbedingt vor dem 15.7. beim Immabüro, um eine Fristverlängerung zu vereinbaren und die Säumnisgebühr zu vermeiden.

Bitte denkt auch daran, eure Anträge für das WiSe 15/16 bis Ende Juli zu stellen!

 

Bescheide für SoSe 15

Weil uns momentan mehrfach Nachfragen erreichen: die Bescheide für das SoSe 15 werden wir voraussichtlich in der Woche vom 22.6. verschicken. Wenn ihr einen Antrag gestellt habt, habt also bitte noch etwas Geduld, die Bescheide sollten euch spätestens Ende des Monats erreichen.

Bitte denkt auch daran, dass sie Antragsfrist für das WiSe 2015/16 läuft und Anträge dafür auch schon gestellt werden können, wenn ihr noch keinen Bescheid erhalten oder eure Rückmeldegebühren für das kommende Semester noch nicht gezahlt habt.

Mittwochssprechstunde 6. Mai 2015

Am 6. Mai fällt aufgrund einer Betriebsversammlung die Mittwochssprechstunde aus.
Wir bitten um euer Verständnis.
Ab 11. Mai sind wir wieder da.
Falls ihr uns Dokumente zukommen lassen wollt, nutzt bitte unseren Türbriefkasten!

Heutige Mittwochssprechzeit

Nur bis 17 Uhr, aufgrund von Krankheit.
Entschuldigt bitte!
Montag ist ein gesetzlicher Feiertag, daher haben wir auch nicht geöffnet.
Nächste Woche Mittwoch wieder von 12 bis 19uhr!

Ende der Antragsfrist

Die Antragsfrist (inklusive der vierzehntägigen Nachfrist) endete am 14.03.15.
Wir nehmen Anträge jetzt nur noch in begründeten Ausnahmefällen an:

*Bei Neuimmatrikulation im SoSe 15 (z.B. bei Studierenden im ersten Semester an der HU oder im Master). Bitte stelle deinen Antrag innerhalb von sechs Wochen nach der Immatrikulation.

*Bei Vorliegen von dir nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit). In diesem Falle erläutere bitte kurz die Umstände auf einem extra Zettel und füge gegebenenfalls gleich Belege bei (z.B. die Krankschreibung).

Falls du dir unsicher bist, ob etwas davon auf dich zutrifft oder ob/wie du etwas belegen kannst, sprich uns gerne persönlich oder telefonisch in der Sprechzeit darauf an.
Falls wir im Antrag keinen dieser Gründe finden können, senden wir verspätet gestellte Anträge zunächst zurück.

Wo ist mein Semesterticket?

Wenn du dein Semesterticket noch nicht erhalten hast, dann musst du dich an das Immatrikulationsbüro wenden. Wir haben mit der Verschickung des Semestertickets nichts zu tun und können daher auch keine Auskünfte darüber geben!