Die Antragsfrist (inklusive der vierzehntägigen Nachfrist) endete am 14.03.17.
Wir nehmen Anträge jetzt nur noch in begründeten Ausnahmefällen an:
- Bei Neuimmatrikulation im SoSe 17 (z.B. bei Studierenden im ersten Semester an der HU oder im Master). Bitte stelle deinen Antrag innerhalb von sechs Wochen nach der Immatrikulation.
- Bei Vorliegen von dir nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit). In diesem Falle erläutere bitte kurz die Umstände auf einem extra Zettel und füge gegebenenfalls gleich Belege bei (z.B. die Krankschreibung).
Falls du dir unsicher bist, ob etwas davon auf dich zutrifft oder ob/wie du etwas belegen kannst, sprich uns gerne persönlich oder telefonisch in der Sprechzeit darauf an.
Falls wir im Antrag keinen dieser Gründe finden können, senden wir verspätet gestellte Anträge zunächst zurück.