Zuletzt aktualisiert am 2. November 2012
Für alle Studierenden im ersten Semester (auch für Master-Studien-Anfänger_innen) gilt folgender, vom Formular abweichender, Berechnungszeitraum: die 6 Monate vor dem Monat der Antragstellung. Das heißt, wenn ihr den Antrag im September stellt, macht ihr eure Angaben samt Nachweisen für die Monate März bis August. Stellt ihr den Antrag im Oktober sind es die Monate April bis September.