Liebe Antragstellende, uns erreichen zunehmend Anträge nach der Nachfrist. Bitte beachtet:
Die reguläre Antragsfrist läuft immer jeweils bis zum 31.7. für das kommende WiSe, bis 28. bzw. 29.2. für das kommende SoSe. Das ist die Frist, in der ihr eure Anträge stellen solltet.
Die Nachfrist geht bis 14 Tage danach, d.h. sie endet für das WiSe am 14.8., für das SoSe am 14.3. In dieser Frist sollten Anträge nur ausnahmsweise gestellt werden, falls ihr es aus irgendeinem Grund in der regulären Frist nicht schafft, und dann möglichst auch schon vollständig sein.
Anträge, die ab dem 15.8. bzw. 15.3. eingehen, können wir gemäß unserer Satzung nur mit Begründung noch annehmen!
Verspätete Anträge erschweren uns die Planung, machen Mehrarbeit und sorgen letztendlich dafür, dass sich die Bearbeitung aller Anträge verzögert. Deshalb achtet bitte darauf, eure Anträge fristgerecht zu stellen und bei verspäteten Anträgen eine Begründung beizulegen.