Frequently Asked Questions (FAQ)

1. Wann findet die nächste Wahl statt?
Die StuPa-Wahl findet regelmäßig zum Ende des Sommersemester statt. Die Wahlbekanntmachung mit allen relevanten Fristen und Terminen erfolgt zum Anfang des Sommersemesters.

2. Wie kann ich mich zur Wahl stellen?
Kandidieren können nur Listen mit mindestens 3 Bewerber*innen. Dafür muss der ausgefüllte Wahlvorschlag und die Zustimmungserklärungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingereicht werden. Das Formular und die Fristen findest du auf der Seite der aktuellen Wahl.

3. Genügt eine „digitale“ Unterschrift auf einem Smartphone/Tablet als Zustimmungserklärung?
Nein. Die Zustimmungserklärungen müssen eigenhändig und handschriftlich (auf Papier!) unterschrieben werden. Das gilt auch bei der Einreichung per Scan.

4. Genügt für die Einreichung des Wahlvorschlags ein Scan per Mail?
Ja bzw. Nein. Ein Wahlvorschlag mit den Zustimmungserklärungen kann über einen HU-E-Mail-Account eingereicht werden. Damit wird zunächst die Bewerbungsfrist gewahrt. Der schriftliche Wahlvorschlag und die Zustimmungserklärungen (die Originale) müssen innerhalb von drei Tagen nachgereicht werden.

5. Warum gibt es den Wahlvorschlag auch als Word-Dokument?
Es wird gebeten, neben dem schriftlichen oder zunächst eingescannten Wahlvorschlag, auch eine digital ausgefüllte Kopie einzureichen.

6. Ich bin Promotionsstudent*in an der HU. Kann ich wählen oder mich zur Wahl stellen?
Ja

7. Ich bin im Hauptfach an einer anderen Universität eingeschrieben, kann ich wählen oder mich zur Wahl stellen?
Nein. Du kannst nur an der Universität dein Wahlrecht ausüben, an der du deinen Beitrag zur Studierendenschaft zahlst.

8. Wie kann ich Briefwahl beantragen?
Sende uns eine Mail (wahl[at]refrat.hu-berlin.de) von deinem HU-Mail-Account mit deinem Namen, Vornamen, Matrikelnummer, Studiengang/-gängen und der Adresse, zu der wir die Briefwahlunterlagen schicken sollen.

9. Wo kann ich wählen?
In einem der zentralen Wahllokale (Hauptgebäude, Erwin-Schrödinger Zentrum, Mensa Nord, Grimm-Zentrum) oder gegebenenfalls in dem Wahllokal, das von deiner Fachschaft eingerichtet wurde. Die Öffnungszeiten findest du auf der Seite der aktuellen Wahl.

10. Wann wird das Ergebnis bekanntgegeben?
Das vorläufige Wahlergebnis wird grundsätzlich am auf die Wahl folgenden Tag bekanntgegeben. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird das endgültige Wahlergebnis bekanntgegeben.