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Perspektiven nach der Ablehnung
Tipps und Tricks zum Kampf um einen Studienplatz
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- Bürokratie Knigge
- Fristen
- Anträge, Formulare, Schreiben
- Umgang mit Akten
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- Fristen
- Grundsätzlich habt Ihr einen Monat nach Einwurf eines Schreibens
in Euren Briefkasten eine Frist für Einsprüche, Klagen etc..
Achtung: Im Gerichtsverfahren teilt Euch das Gericht
oft kürzere Fristen mit - haltet sie unbedingt ein!
- Die Verwaltung und das Gericht gehen davon aus, dass Euch ein Schreiben
innerhalb von 2 Tagen nach dem Datum des Poststempels zugeht. Es kommt
überhaupt nicht darauf an, wann Ihr den Brief selbst lest oder
erhaltet, weil Ihr nicht zu Hause seid, sondern auf den Einwurf in
den Briefkasten.
Wenn ein Brief wesentlich später als 2 Tage nach dem Datum des
Poststempels bei Euch eingeht, müsst Ihr später darauf extra
hinweisen. Sicherheitshalber rechnet jedoch die Fristen mit der Formel
Poststempel + 2 Tage.
- Auch für Eure Antworten und Reaktionen gilt:
Es kommt darauf an, dass Eure Post bis zum Fristablauf bei der Hochschule
oder dem Gericht eingegangen ist. Schickt Eure Post also vor dem letzten
Tag einer Frist unbedingt ab oder bringt die Post selbst zum Empfänger
bzw. dem Gericht.
- Urlaub, Studienreisen, Praktikum, Umzug etc. wirken nicht verlängernd.
Ihr seid verpflichtet auf dem Postweg erreichbar zu sein. Fahrt ihr
für längere Zeit weg, müsst ihr dafür sorgen,
daß eure Post regelmäßig gesichtet wird und im Zweifelsfall
jemand da ist, zu dem ihr Kontakt habt und der die nötigen Schritte
einleiten kann.
- Hinterlasst einer Person eures Vertrauens für alle Fälle
vor der Reise eine Vollmacht zur Immatrikulation
und gegebenenfalls, nach Absprache mit euch, zur Einreichung einer
Einstweiligen Anordnung und der Klage.
- Stellt sicher, dass der nötige Papierkram für Klage und
Imma-trikulation bereits in euren Händen ist.
- Habt ihr die Einspruchsfrist verpennt, könnt ihr immer noch
eine Bewerbung außerhalb der festgesetzten Kapazität stellen
(s. II.3. und III.2). Mit ein bisschen Glück wird die dann von
der Uni bearbeitet und abgelehnt. Ihr habt erneut einen Monat Zeit.
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- Anträge, Formulare, Schreiben
- … beinhalten immer euren vollen Namen, eure Anschrift,
Datum, Ort, Unterschrift
- Anlagen zum Schreiben (also alles was noch zum Brief/Formular hinzukommt)
müssen vollständig aufgezählt werden.
- Formulare immer in Druckschrift ausfüllen und vor der Abgabe
von den zuständigen Menschen überprüfen lassen.
- „Formloses Schreiben“ heißt nicht, daß darin
nicht etwas Bestimmtes stehen muß. Nicht der Inhalt, sondern
die Form (z. B. handschriftlich auf Glitzerpapier) ist euch freigestellt.
Deshalb immer nach dem genauen Inhalt des geforderten Schreibens fragen.
- … bei der Abgabe immer eine Empfangsbestätigung geben
lassen (bei fast 25.000 Anträgen geht schon mal einer verloren).
- Verschickt ihr Briefe, dann nach Möglichkeit per Einschreiben
oder Fax.
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- Umgang mit Akten
- Alles von Anfang an mitsamt des Briefumschlags (Poststempels) zusammenheften.
- Eingangsvermerke, am besten mit Bleistift auf dem Briefumschlag
schreiben.
- NIEMALS Originale weggeben, so unwichtig sie auch scheinen. Immer
nur Kopien verschicken.
- Ist eine beglaubigte Kopie gewünscht, so wird dies ausdrücklich
verlangt. Ist das nicht der Fall, reicht eine normale, unbeglaubigte
aus.
- Von euch verfasste Schriftstücke solltet ihr ebenfalls als
Kopie den restlichen Unterlagen beilegen. So könnt ihr lückenlos
alles von Anfang bis Ende nachvollziehen und gegebenenfalls Antworten
auf eure Briefe besser einordnen.
- Immer alles (am besten in zweifacher Kopie) dabeihaben
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