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BAföG-Anspruch während eines Streiks studentischer Hilfskräfte

Hallo,

wir sind die BAföG-Beratung des Studentischen Sozialberatungssystems des Referent_innenRates, wie der AStA an der HU heißt. Derzeit erhalten wir vermehrt Nachfragen, wie es um den BAföG-Anspruch bestellt ist, falls die studentischen Hilfskräfte gezwungen sind ab Januar 2018 zu streiken. Ein Streik kann sich sehr wohl auf das Studium auswirken. Für Studierende wären das vor allem der Ausfall von Tutorien oder die eingeschränkte Benutzbarkeit von Bibliotheken.

Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass das BAföG selbst dann noch ausgezahlt wird, wenn an der Uni / Hochschule durch einen Streik nichts mehr geht, also sämtliche Lehrveranstaltungen ausfallen würden. Aufgrund des Streiks wird also niemand sein BAföG verlieren.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, seinen/den BAföG-Anspruch über die vorgesehene Zeit hinaus zu verlängern, wenn „schwerwiegende Gründe“ zu einer Verzögerung im Studienfortschritt geführt haben. Geregelt ist das in § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG. Fraglich ist, was „schwerwiegende Gründe“ nun genau sind. Grundsätzlich ist damit jeder(!) studienverzögernde Grund gemeint, den der_die BAföG-Empfänger_in nicht zu verantworten hat. In der Regel ist damit so etwas wie eine lange Krankheit (Studierunfähigkeit) oder chronische Krankheiten (eingeschränkte Studierfähigkeit) gemeint. Jedoch erstreckt sich der Regelungsgehalt auch auf weitere, z.B. hochschulorganisatorische Gründe. Ein solcher Grund liegt vor, wenn z. B. verpflichtende Lehrveranstaltungen parallel angeboten werden, ihr in bestimmte Kurse aufgrund beschränkter Plätze nicht reinkommt oder Veranstaltungen einfach ausfallen.

Bei einem Streik fallen mutmaßlich Tutorien aus. Es liegt nicht in eurer Verantwortung, dass diese Tutorien ausfallen. Folglich kann ein Ausfall von Tutorien (oder anderen Lehrveranstaltungen) als Grund für eine BAföG-Verlängerung geltend gemacht werden. Die Frage – die wir bis jetzt noch nicht abschließend beantworten können – ab wie vielen ausgefallen Lehrveranstaltungen eine BAföG-Verlängerung angemessen ist. Wahrscheinlich wird ein einmaliger Ausfall eines Tutoriums nicht ausreichen, denn die Regelungen des BAföG beinhalten, dass kleinere Unregelmäßigkeiten im Studienablauf hingenommen und selbst ausgeglichen werden müssen.

Aber auch wenn bei euch keine Tutorien ausfallen, dann haben andere Streikaktionen eine Auswirkung auf euer Studium. Wer tage- oder gar wochenlang die Bibliotheken nicht oder nur eingeschränkt benutzen kann, hat eventuell ebenfalls eine Studienverzögerung, weil sich nicht auf Prüfungen adäquat vorbereitet werden kann und diese dann gar nicht erst angetreten werden. Auch hier kann § 15 Abs. 3 Nr. 1 greifen, denn die Verzögerung habt ihr nicht zu vertreten.

Eine mögliche Verlängerung muss nicht zum Zeitpunkt des Auftretens dem BAföG-Amt gemeldet werden, sondern erst, wenn ihr entweder das 4. Fachsemester oder das Ende der Förderungshöchstdauer erreicht habt.

Deshalb werden wir versuchen mit dem BAföG-Amt Berlin einen genaueren Rahmen abzustimmen unter welchen Umständen Verlängerungen des BAföG unproblematisch möglich sein werden. Wir informieren euch dann wieder über diesen Weg und auf unserer Homepage www.refrat.de/beratung.bafoeg. Solltet ihr dann konkret euer BAföG aufgrund des Streiks verlängern müssen, empfehlen wir einen Besuch in unserer BAföG- Beratung.

Für alle weiteren Probleme rund ums BAföG stehen unsere Türen natürlich auch offen. :)

 

Ein Wort noch zum Abschluss:

Auch wir von der BAföG-Beratung sind studentische Hilfskräfte und werden nach dem nun mittlerweile 16 Jahre alten Tarifvertrag bezahlt, der keine Erhöhung der Löhne vorsieht und bei dem auch noch das sog. Weihnachtsgeld gestrichen wurde. Das heißt, wir verdienen ganz real heute weniger als unsere Kolleg_innen vor 16 Jahren. Falls ihr von einem möglichen Streik der studentischen Hilfskräfte negativ betroffen seid, haltet euch bitte vor Augen, dass viele von der Arbeit nicht mehr ihr Studium finanzieren können, und das, obwohl die Hochschulen seit mindestens 2010 jährlich zwischen 1 und 1,8% mehr Geld explizit für eine Lohnerhöhung der studentischen Hilfskräfte vom Land Berlin bekommen. Beschwert euch bei ausgefallenen Veranstaltungen beim Präsidium der jeweiligen Hochschule und redet in eurem Institut oder Fakultät mit den Professor_innen. Sie haben die Mehrheit in den entscheidenden Gremien der Hochschule und können das ändern.

 

Viele Grüße

Tobias Roßmann

von der BAföG-Beratung des Referent_innenRates

  • lesen
  • erstellt:09.01.18, 12:02
  • geändert:09.01.18, 12:25