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FAQ: Was passiert nach der Räumung am ISW?

Mit Besetzung und Räumung am ISW im Mai 2024 geht einiges an Belastung für Studierende einher. Wir möchten Dir erste rechtliche Fragen beantworten und Dich auf weitere Ansprechstellen verweisen. Wichtig ist in jedem Fall: Keine Aussage treffen ohne vorherige anwaltliche Beratung!

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letzte Aktualisierung: 20.06.2024 

Mit Besetzung und der folgenden Räumung am Institut für Sozialwissenschaften am 22. und 23.05.2024 geht einiges an Belastung für Studierende einher - Unsicherheitsgefühl, Gewalterfahrung, (Re)Traumatisierung und Sorge um Repressionen sind unmittelbare Folgen der Besetzung und des Polizeieinsatzes.

Es ist gar nicht so leicht, sich in den Ansprechstellen der Universität zurechtzufinden und die richtigen Unterstützungsangebote zu finden. Vor allem in rechtlichen Fragen und drohender Repression ist es oft schwer, nicht in Panik und Isolation zu fallen. Wissen und ein solidarisches Miteinander helfen weiter. 

Wir möchten Dir erste rechtliche Fragen beantworten und Dich auf weitere Ansprechstellen verweisen. Außerdem: Tausch Dich mit anderen aus. Du bist nicht allein in deiner Situation. 

Wichtig ist in jedem Fall: Keine Aussage treffen ohne vorherige anwaltliche Beratung!

Du hast weitere Fragen, Wünsche oder Feedback? Schreib uns gerne eine Mail unter refrat@refrat.hu-berlin.de, komm während unserer Öffnungszeiten in der Ziegelstr. 4 vorbei oder ruf an (030 2093-46662). 

Wir sind für dich da.

Unsere Öffnungszeiten im Sommersemester 2024: 
Montag 12-18 Uhr
Dienstag 10-12 Uhr und 14-17 Uhr 
Mittwoch 12-16 Uhr
Donnerstag 10-18 Uhr 
Freitag 14-18 Uhr 

Was ist überhaupt passiert?

Wir verweisen auf die Statements des RefRats https://www.refrat.de/article/oeffref.pm.Pressemitteilung-zur-Besetzung-des-Instituts-fuer-Sozialwissenschaften.html und der Fachschaft Sozialwissenschaften https://www.sowi.hu-berlin.de/de/studium/fachschaft.

An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden – RefRat oder Universitätsleitung?

Die Universität kann rechtliche Hilfe und Unterstützung nur für ihre Beschäftigten (inklusive SHKs) gewährleisten. Diese können sich an clearing.isw@hu-berlin.de wenden.

Alle anderen Studierenden wenden sich in ihren Anliegen bitte an den RefRat (refrat.hu-berlin.de). Wir sind sind eure parteiische Vertretung und unterstützen eure Belange politisch und als erste Anlaufstelle. Wir geben keine Informationen an die Uni weiter, außer ihr möchtet das explizit.

Wo kann ich psychosoziale Hilfe bekommen?

  • Dem Institut der Sozialwissenschaften steht Frau Vowinkel als Therapeutin zur psychosozialen Beratung zur Verfügung. Studierende, die unmittelbar oder indirekt von der Besetzung betroffen sind, können sich individuell oder in Kleingruppen direkt mit ihr in Verbindung setzen (sowohl Einzel- und Gruppenberatung  möglich). E-Mail: julia.vowinkel@charite.de // Telefon: +49 (0)30 450 580154 // Mobil: +49 (0)172 4356625

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Antisemitismus oder Rassismus erlebt habe?

Ansprechstellen Antisemitismus

  • Antisemitismusbeauftragte der HU Liliana Ruth Feierstein: antisemitismusbeauftragte@hu-berlin.de
  • Es kann sehr hilfreich sein, sich mit anderen betroffenen und solidarischen Studis zu vernetzen. Die Studigruppe Tacheles kann hierfür eine Anlaufstelle sein und ist per Mail (tacheles.hu@systemli.org) oder auf Instagram (tacheles.hu) erreichbar.

Ansprechstellen Rassismus:

  • Antirassismus-Referat im RefRat: antira@refrat.hu-berlin.de
  • CLAIM (Beratung und Monitoring zu Antimuslimischem Rassismus)
  • EOTO (Beratungsangebote für Schwarze und Afrodiasporische Menschen)
  • Stadtteilläden im Wedding, in Neukölln und in Lichtenberg (Palestina Cafés, Sozialberatungen,  Rechtsberatungen)
  • Es kann sehr hilfreich sein, sich mit anderen betroffenen und solidarischen Studis zu vernetzen. Die Studigruppe Black Student Union kann hierfür eine Anlaufstelle sein und ist per Mail (wedeservetoholdspace@gmail.com) oder auf Instagram (bsu_hu) erreichbar.

Achtung: Die Antidiskriminierungsberatung im Studentischen Sozialberatungssystems ist gerade nicht regelmäßig besetzt. 

Wo bekomme ich rechtliche Hilfe?

Der RefRat bietet anwaltliche Erstberatung im Studentischen Sozialberatungssystem SSBS an:

  • kostenlose rechtsanwaltliche Beratung u.a. in Straf- und Zivilsachen sowie Antidiskriminierungsrecht
  • offene Sprechstunde, Termin ist nicht nötig
  • Beratung einzeln oder in Gruppen möglich
  • Ab jetzt bis Ende Juli bieten wir jede Woche strafrechtliche Beratung an. Für andere Rechtsgebiete bitte in die Terminübersicht schauen.

Weitere Beratungsangebote sind diese: 

  • Rechtsanwält*innen findet Ihr unter anderem hier:
  • European Legal Support Center (für rechtliche Hilfe in Bezug auf Palästinaaktivismus): https://elsc.support/

Ich habe Gewalt durch die Polizei erfahren - was kann ich tun?

Rechtswidrige Polizeigewalt ist in vielen Fällen strafbare Körperverletzung im Amt. Weil auf Anzeigen von Körperverletzung im Amt häufig Gegenanzeigen wegen (vermeintlichen) Widerstands gegen Vollstreckungsbeamt*innen folgen, können wir Anzeigen und Strafanträge wegen Körperverletzung im Amt grundsätzlich nicht empfehlen. Auch die Erfolgsquoten bei solchen Verfahren sind erfahrungsgemäß eher gering. Eine solche Anzeige oder ein solcher Strafantrag sollte nur auf ausdrücklichen Rat einer*s Rechtsanwält*in geschehen.

Ansprechstellen in Bezug auf Polizeigewalt sind ReachOut und die KOP.

Ich habe sexualisierte Gewalt durch die Polizei erfahren - was kann ich tun?

Wendet euch in Fällen sexualisierter Polizeigewalt an die Ombudsstelle der Landesantidiskriminierungsstelle. Diese öffentliche Stelle bietet kostenlose, unabhängige und vertrauliche Einschätzung Deines Falles nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin. Du erreichst die LADS unter ladg-ombudsstelle@senjustva.berlin.de oder unter (030) 9013-3456.

Die Polizei hat meine Personalien aufgenommen - was kommt nun auf mich zu? 

Wenn die Polizei Deine Personalien aufgenommen hat, als du das Institutsgebäude verlassen hast, kann es sein, dass nun ein Ermittlungsverfahren gegen Dich eingeleitet wird.  Im Ermittlungsverfahren prüfen die Strafverfolgungsbehörden, ob Anklage erhoben wird. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bedeutet erst einmal nur, dass es den Anfangsverdacht gibt, dass du eine Straftat begangen haben könntest. 

Die Universität hat Strafanzeigen gestellt (in den Fällen des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung), auch die Polizei ermittelt von Amts wegen (Landfriedensbruch, schwerer Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Es ist also recht wahrscheinlich, dass du Post von der Polizei bekommst. Stell dich darauf ein und such dir frühzeitig emotionale Unterstützung. 

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist es üblich, dass die Polizei dich um Stellungnahme bittet. Du bist nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen oder einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, auch wenn das im Schreiben suggeriert wird. Lass dich von einer angeblichen Frist, die die Polizei dir setzt, nicht unter Druck setzen - die Stellungnahme ist freiwillig und sollte nicht wahrgenommen werden. Triff keine Aussagen ohne Rücksprache mit einem*einer Anwält*in und kooperiere nicht mit den Ermittlungsbehörden.

Nach Ende des Ermittlungsverfahrens wird das Verfahren entweder eingestellt oder von der Staatsanwaltschaft Klage erhoben. Du hast im Fall eines Gerichtsverfahrens noch alle Möglichkeiten, dich zu äußern.

Wer stellt denn nun Anzeige, und worin begründet sich der Anfangsverdacht?

Ein Anfangsverdacht wird begründet durch einen Strafantrag/Anzeige. Je nach Delikt wird der Strafantrag durch einen Anzeigenerstatter gestellt (Antragsdelikt) oder es wird "von Amts wegen" ermittelt, also direkt durch die Polizei (Offizialdelikt). 

Die Universität hat Strafanträge wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung gestellt.[1] Die Strafanträge wegen Sachbeschädigung werden wohl zunächst gegen alle gestellt, deren Personalien aufgenommen wurden. Es ist unklar, inwieweit diese Strafanträge zurückgenommen werden.

Die Polizei ermittelt „von Amts wegen“ insbesondere in den Fällen des sog. Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie dem schweren Hausfriedensbruch und Landfriedensbruch. Diese Ermittlungsverfahren kann die Universität nicht mehr beeinflussen.  

Wie schnell muss ich mit Post von der Polizei rechnen?

Die ersten Briefe zur "Belehrung/schriftlichen Äußerung im Strafverfahren" von der Polizei sind bereits angekommen. Für uns zeigt sich hier der politische Druck, der auf Staatsanwaltschaft und Polizei ausgeübt wird. Die Ermittlungsbehörden arbeiten außergewöhnlich schnell. Dass die Polizei wegen schweren Hausfriedensbruchs und Landfriedensbruchs selbst Ermittlungen einleitet, zeigt auch, dass hier besonders hart durchgegriffen werden soll. 

Wann muss ich mir rechtliche Hilfe suchen?

In der offenen Sprechstunde der Rechtsberatung im SSBS [http://refrat.de/beratung.recht.html] kann gut eingeschätzt werden, ob es nötig ist, eine*n Anwält*in zu mandatieren und an solidarische Anwält*innen weitervermittelt werden. Solange du nur Bescheid bekommen hast, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, kannst du aber auch erstmal weiter abwarten, dich mit anderen Betroffenen vernetzen und vor allem keine Aussagentreffen oder mit der Polizei kooperieren. Wir hoffen, dass die Verfahren bald wieder fallen gelassen werden. Du solltest spätestens dann eine*n Anwält*in aufsuchen, wenn du Post von der Staatsanwaltschaft bekommst.

Die Diskussionsveranstaltung am Donnerstag Nachmittag war doch geduldet - warum wird mir nun schwerer Hausfriedensbruch vorgeworfen?

Das ist ein sehr berechtigter Einwand. Ist der Aufenthalt im Gebäude geduldet gewesen, so liegt tatbestandlich kein Hausfriedensbruch vor. Geduldet war der Aufenthalt von allen Personen, die bis zum Ende der Diskussionsveranstaltung im ISW waren. Dass trotzdem Ermittlungsverfahren gegen augenscheinlich alle eingeleitet werden, zeigt die große Härte und Undifferenziertheit, mit der hier vorgegangen werden soll. Die Uni hatte am Donnerstag klargemacht, dass alle, die freiwillig gegangen sind, nicht belangt werden sollen. Da nun hauptsächlich die Polizei "von Amts wegen" ermitteln wird, hat die Universität hierüber jedoch keinerlei Kontrolle mehr.

Werden die Verfahren eingestellt?

Die Uni kann theoretisch Strafanträge zurücknehmen und erwägt dies insbesondere in Bezug auf die Sachbeschädigung bei Personen, die nur zur Diskussionsveranstaltung anwesend waren. Hier können wir leider keinerlei verbindliche Aussagen treffen, inwieweit das geschehen wird. Auf die Verfahren, in denen die Polizei von Amts wegen ermittelt, hat die Universität keinen Einfluss. Wir hoffen sehr, dass die Verfahren schnell eingestellt werden, da z.B. der Vorwurf des Hausfriedensbruchs gegenüber freiwillig gehenden Veranstaltungsteilnehmenden offensichtlich unbegründet ist. 

Was passiert bei einer Einstellung des Verfahrens?

Eine Einstellung bedeutet, dass keine Klage gegen Dich erhoben wird und das Verfahren nicht vor Gericht kommt. Manche Einstellungen durch die Polizei, bspw. eine Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO, sind zustimmungsbedürftig durch den*die Betroffene. Auch hier empfehlen wir das Hinzuziehen von Anwält*innen, da eine solche Einstellung oft mit einer Speicherung der Daten im polizeilichen Zentralregister einhergeht. Um dem vorzubeugen, ist anwaltlicher Rat unerlässlich. 

Was bedeutet ein Ermittlungsverfahren für meinen Aufenthaltsstatus?

Es gilt im laufenden Verfahren zunächst die Unschuldsvermutung. Das heißt auch, dass dir nicht dein Aufenthalt wegen eines laufenden Ermittlungsverfahrens entzogen werden kann. Anträge auf Einbürgerung beim Landesamt für Einwanderung (LEA) werden allerdings nicht bearbeitet, solange ein Ermittlungsverfahren läuft.

Die Ausländerbehörde wird gemäß der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) über die Einleitung eines Strafverfahrens informiert. Konsequenzen für Deinen Aufenthaltsstatus können nur auf eine rechtmäßige Verurteilung folgen, je nach Schwere der Straftat und möglicher Vorstrafen kann dann aber sogar die Ausweisung drohen. Wir raten daher dringend dazu, sich frühzeitig von einer spezialisierten Anwaltsperson beraten zu lassen. 

In der Rechtsberatung des RefRats beraten RA*in Loui Rickert und RA Adrian Wedel an der Schnittstelle zwischen Straf- und Aufenthaltsrecht, du kannst dich hier kostenlos erstberaten lassen: https://www.refrat.de/beratung.recht.html.

Wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auch in meinem Führungszeugnis vermerkt?

Nein. Auf dein (erweitertes) Führungszeugnis hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens keinen Einfluss, hier werden nur Verurteilungen vermerkt. 

Was macht die Polizei sonst mit meinen Daten?

Die Polizei sammelt und systematisiert sehr gerne Daten. Im vorliegenden Fall ermittelt das LKA 53 (Staatsschutz mit Schwerpunkt Politisch Motivierte Kriminalität Rechts/Hasskriminalität). Dies unterstreicht auch die politische Dimension der Verfahren: Bei Staatsschutzermittlungen ist auch der Verfassungsschutz nicht weit. 

Über eine Speicherung in einer Datenbank, bspw. einer "PMK Ausländische Ideologie" Datenbank, wirst du  separat postalisch informiert und kannst Widerspruch gegen eine solche Speicherung einlegen. Das ist im vorliegenden Fall - auch wegen des ermittelnden Dezernats - unwahrscheinlich! Je nach dem wie die Verfahren nun verlaufen, ergibt es allerdings Sinn im Hinterkopf zu behalten, dass und welche Daten die Polizei sammelt. Es beginnen nämlich auch Löschungs- und Widerspruchsfristen zu laufen. Komm gerne in die Rechtsberatung des RefRats oder kontaktiere eine*n Anwält*in, um diese Daten ggf. gelöscht zu bekommen.

Wichtig ist es auch im Kopf zu behalten, dass das polizeiliche Führungszeugnis nicht das Gleiche ist wie der polizeiliche Informationsverbund. Hier bleiben die Daten auch nach einem Freispruch oder einer Einstellung bestehen (§ 18 Abs. 5 BKAG). Auf den polizeilichen Informationsverbund haben alle Länderpolizeien sowie die Bundespolizei Zugriff. 

Längerfristig lohnt es sich, ein Auskunftsersuchen an verschiedene, möglicherweise involvierte Stellen zu schicken. Näheres dazu findet ihr hier: https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft

Ich wurde durch Medien/Presse gedoxxt - was kann ich tun?

Wir mussten beobachten, dass einige Studierende durch verschiedene (insbesondere konservative) Medien gedoxxt werden. Hier lassen sich im Zweifel rechtliche Schritte einleiten. Wegen generell niedrigen Bedarfs bietet der RefRat keine medien- und presserechtliche Beratung an. Wir organisieren diese jedoch bei Bedarf sehr gerne zeitnah für euch, meldet euch dafür einfach kurz unter unserer E-Mail-Adresse refrat@refrat.hu-berlin.de.

Muss ich mir Sorgen wegen Schadensersatzforderungen machen?

Wahrscheinlich brauchst Du Dir keine allzu großen Sorgen machen. Eine Sachbeschädigung müsste Dir individuell nachgewiesen werden. Gleiches gilt auch hinsichtlich einer sog. gemeinschaftlichen Begehung. Nur weil Du einen besetzten Institutsraum betreten haben sollst, heißt das noch lange nicht, dass Du Dich zu einer gemeinschaftlichen Sachbeschädigung verabredet hast. Es gibt auch keine Verpflichtung, andere von Sachbeschädigungen abzuhalten. Die HU beziffert die Höhe der Schäden aktuell auf 150.000 Euro und stellt eventuell auch Schadensersatzforderungen. [2] Unsere Anwält*innen raten allerdings zu Gelassenheit und räumen einer eventuellen Klage der HU wahllos gegen alle keine großen Chancen ein. 

Quellen: 

[1] https://www.hu-berlin.de/de/pr/nachrichten/mai-2024/nr-24525

[2] https://www.hu-berlin.de/de/pr/nachrichten/juni-2024/nr-2466

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  • erstellt:14.06.24, 15:29
  • geändert:20.06.24, 18:31