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Studierendenvertreter_innen der HU Berlin begrüßen den Vorschlag von Bildungssenator Zöllner, Studierende mit Migrationshintergrund im Preismodell stärker zu berücksichtigen

Pressemitteilung vom 4. Februar 2010

Ab 2012 werden die Hochschulen des Landes Berlin über ein so genanntes "Preismodell" finanziert. Dabei werden zukünftig zwei Drittel des Gesamtbudgets über Kennzahlen vergeben. Darunter fallen z.B. die Frauenförderung bei der Besetzung von Professuren oder die Einwerbung von Drittmitteln. Auch werden für unterschiedliche Studiengänge unterschiedliche Pauschalbeiträge angesetzt. So kostet ein_e Student_in in den Igenieurwissenschaften mehr Geld als ein_e in den Wirtschaftswissenschaften.

Zöllner ließ nun verlautbaren, Studierende mit Migrationshintergrund bei der Studienplatzvergabe stärker zu berücksichtigen. Prämien von 10.000 € bis 15.000 € (Lehramtsausbildung) sollen den Hochschulen einen Anreiz bieten, mehr Studierende mit Migrationshintergrund aufzunehmen. Die Studierendenvertreter_innen der HU Berlin begrüßen diesen Vorschlag sehr. So erklärt Silvia Gruß, Vertreterin im Akademischen Senat der HU: "Wir sehen nach wie vor Schwierigkeiten mit dem Preismodell, die Frage nach der Planungssicherheit der Hochschulen ist immer noch unbeantwortet. Aber dass Senator Zöllner den Forderungen der Studierenden der HU entspricht, Studierende mit Migrationshintergrund stärker zu fördern und sogar finanzielle Anreize zur Umsetzung schafft, ist ein positives Signal."

Am 26.01.2010 fand an der HU Berlin eine Sondersitzung des Akademischen Senats statt, in dem ausschließlich die Forderungen der protestierenden Studierenden diskutiert wurden. Ein Antrag beschäftigte sich dabei mit der "Förderung von Studierenden mit Migrationshintergrund" Alle Anträge sind abrufbar unter:
http://www.10099.de/mediawiki/index.php/AG_Akademischer_Senat

Der Antrag wurde zwar weitestgehend positiv aufgenommen und auch beschlossen. Bei der Frage nach der Berücksichtigung der Zielgruppe beim Hochschulzugang konnte allerdings keine Einigung erzielt werden. Argumentiert wurde an dieser Stelle streng juristisch. So sei unklar, ob eine stärkere Berücksichtigung von Studierenden mit Migrationshintergrund bei der Studienplatzvergabe rechtswidrig sei.

Tobias Roßmann, Mitglied im Akademsichen Senat der HU erklärt dazu folgendes: "Zu recht wurde darauf hingewiesen, dass zunächst eine klare Definition für "Migrationshintergrund" festgelegt werden muss. Dass eine Bevorzugung dieser bei Studienplatzvergabe aber rechtswidrig sei oder dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) widerspreche, scheint nun ausgeräumt, wenn auch Zöllner dies in seinem Presimodell festschreibt. Die Senatsverwaltung muss nun schnellstens eine Handlungsanweisung an die Hochschulen rausgeben, damit bereits in der nächsten Bewerbungsrunde entsprechende Quoten festgelegt werden können."

Da in der Sondersitzung am 26.01. nicht alle studentischen Forderungen diskutiert werden konnten, findet am 09.02.2010 ab 9 Uhr eine weitere Sondersitzung im Senatssaal der HU statt. Neben der "Transparenz der universitären Organisation" stehen auch konkrete Punkte zur Studienreform zur Beschlussfassung. "Mit einer möglichen Verlängerung der Regelstudienzeit oder eine Herabsetzung der Arbeitsstunden pro Studienpunkt, können wir die Studiensituation an der HU konkret verbessern. Wir hoffen, dass wir unsere Forderungen durchsetzen können und damit auch Studierendenverter_innen in anderen Hochschulen Mut machen, sich für Verbesserungen an den neu eingeführten Studiengängen einzusetzen.", erklärt Silvia
Gruß abschließend.

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  • erstellt:09.12.10, 17:34
  • geändert:09.12.10, 17:41