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Rassismus kostet Geld

Pressemitteilung vom 8. Juni 2010

In einer aktuellen Vorentscheidung hat das Verwaltungsgericht Berlin die
Humboldt-Universität (HU) verurteilt, einen Studienplatzbewerber
zuzulassen, dem zuvor in einem anderen Verfahren die Zulassung wegen
seiner Staatsangehörigkeit verweigert wurde.

Es ist damit zu rechnen, dass das Verwaltungsgericht in der Hauptsache
seiner eigenen Vorentscheidung folgen wird.

In dem älteren Verfahren klagten rund zwanzig Personen auf Zulassung.
Neunzehn Personen erhielten von der HU auf dem Wege des Vergleiches ein
Studienplatzangebot. Der jetzige Kläger erhielt kein Angebot, da er weder
deutscher Staatsbürger noch Staatsbürger eines EU-Landes ist. Dass er sein
Abitur in Berlin erworben hat spielte aus Sicht der Universität keine
Rolle.

Das Verwaltungsgericht vertritt nun den Standpunkt, die Sichtweise der
Humboldt-Universität bedeute einen faktischen Ausschluss aller
BildungsinländerInnen von juristischen Überprüfungsmöglichkeiten im Rahmen
der Studienplatzvergabe und könne somit keinen Bestand haben.

Sascha Watermann, Referent für Lehre und Studium im Referent_innen-Rat,
der Studierendenvertretung der Humboldt-Universität, findet: „Das riecht
gewaltig nach Rassismus. Rechtlich steht es in keinem Verhältnis, dem
ausländischen Studienbewerber keinen Vergleich anzubieten. Das hat das
Verwaltungsgericht auch nochmal sehr deutlich klargestellt. Es scheint,
als hätten andere als rechtliche Gründe bei den externen Anwälten der HU
den Ausschlag für ihre Entscheidung gegeben.“

Bis zu diesem Zeitpunkt bedeutet dies Kosten für die Humboldt-Universität
von rund 2500 Euro. Der Betrag setzt sich zusammen aus den Gebühren für
die eigene anwaltliche Vertretung der Universität und die Anwaltskosten
des Klägers in Höhe von jeweils knapp 980 Euro sowie den Gerichtskosten
von insgesamt rund 540 Euro. Sollte die Universität das
Oberverwaltungsgericht anrufen, erhöhen sich diese Kosten weiter.

Angesichts knapper Kassen und anstehender Sparzwänge auch in der
Humboldt-Universität hätte dieses Geld sicherlich sinnvoller und
zweckmäßiger im Interesse der Aufgaben einer Universität eingesetzt werden
können.

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  • erstellt:09.12.10, 18:36
  • geändert:09.12.10, 18:36