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HU-Konzil führt Fast-Viertelparität ein

HU-Konzil führt Fast-Viertelparität ein

Pressemitteilung der Studierendengruppe im Konzil

In einer historischen Sitzung hat das Konzil der Humboldt-Universität heute die Einführung einer Fast-Viertelparität beschlossen. Hierzu erklärt Nike Bartz, Referent*in für Hochschulpolitik (RefRat): „Für den Kompromiss mussten wir Studierende ein ganz schönes Stück von unseren ursprünglichen Forderungen abrücken. So wird zwar das Konzil mit 16 Hochschullehrer*innen und je 15 Mitgliedern aus den anderen Statusgruppen beinahe viertelparitätisch besetzt, der Wahlvorschlag über Präsidiumskandidat*innen muss aber mit Mehrheit vom professoralmehrheitlichen Akademischen Senat beschlossen werden und Verfassungsänderungen müssen vom Akademischen Senat bestätigt werden. Ein Kollege aus dem Mittelbau hat das – noch in der Variante mit einem vollständig viertelparitätischen Konzil – passenderweise als ‚den geringsten Vorschlag, uns entgegenzukommen, ohne nichts zu tun‘ bezeichnet. Gleichwohl bedeutet die beschlossene Änderung einen großen Schritt hin zu einer demokratischen Universität.“

Bengt Rüstemeier, Mitglied der Verfassungskommission, ergänzt: „Nach knapp zwei Jahren Arbeit in rund vierzig Sitzungen der Verfassungskommission, zahlreichen Redaktionssitzungen und vier Sitzungen des Konzils wurde die Verfassungsnovellierung nun endlich beschlossen. Neben der Fast-Viertelparität konnten wir auch in anderen Fragen Verbesserungen erreichen. So werden die Beteiligungsrechte der Studierenden bei der Wahl des für Lehre und Studium zuständigen Präsidiumsmitglieds gestärkt. Auch wird es eine Ethikkommission geben, die die Forschung im Hinblick auf Gefährdungen des internationalen Friedens oder des Tierwohls überwacht. Die Verfassungskommission hat ihre Vorschläge im Prinzip immer im Konsens getroffen. Für die gute Zusammenarbeit gilt mein und unser Dank allen Kolleg*innen in der Verfassungskommission - und ganz besonders Michael Plöse, auf dessen Schultern der ganz große Teil der Arbeit am Verfassungstext lastet.\"

 

Hintergrundinformationen:

 

Der angenommene Kompromiss zur Verfassung (Grundordnung) der HU sieht vor, dass sich das Konzil aus den Mitgliedern des Aakademischen Senats und zusätzlich drei Hochschullehrer*innen und je 11 Mitgliedern der anderen Statusgruppen zusammensetzt, die Sitz- und Stimmverteilung beträgt also 16 : 15 : 15 : 15. Verfassungsänderungsbeschlüsse müssen dabei vom professoralmehrheitlichen Akademischen Senat bestätigt werden; bisher musste nur bei Hochschulgesetz-Abweichungen nach § 7a BerlHG die Zustimmung des Akademischen Senates eingeholt werden. Weiter soll der Wahlvorschlag für Präsidiumsmitglieder mit Mehrheit im Akademischen Senat beschlossen werden, die Hochschullehrer*innen können also theoretisch ihnen unliebsame Kandidat*innen verhindern. Die Wahl findet im fast-viertelparitätischen Konzil statt. Bei der Wahl des Präsidiumsmitglied mit Zuständigkeit für Forschung braucht es im Konzil zusätzlich eine Mehrheit der Hochschullehrer*innen

Die beschlossene Verfassungsänderung wurde heute vom Akademischen Senat bestätigt und muss noch von der Senatsverwaltung für Wissenschaft genehmigt werden.

Als Viertelparität wird eine Gremienbesetzung bezeichnet, bei der jeder der vier Mitgliedergruppen, also Professor*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung und Studierenden, eine gleiche Anzahl an Sitzen und Stimmen in dem Gremium zugewiesen wird. Die Verfassungskommission wurde durch Konzilsbeschluss im November 2021 nach der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes eingesetzt. Die Verfassungskommission hat dem Konzil Vorschläge für die Einführung einer Viertelparität im Konzil und - unter bestimmten Voraussetzungen - im Akademischen Senat vorgelegt. In der Verfassungskommission hat dabei insbesondere über die Einführung einer Viertelparität im Konzil große Einigkeit bestanden. Die Viertelparitätsmodelle, die die Verfassungskommission vorgeschlagen hat, haben sich dabei streng am Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 orientiert: Dort, wo Forschung und Lehre unmittelbar betroffen sind, entscheidet der Akademische Senat mit Hochschullehrer*innenmehrheit. In allen anderen Fragen besteht kein Grund, vom Grundsatz der Viertelparität abzuweichen - das ist schon aus demokratischen Gründen geboten.

Pressemitteilung der Studierendengruppe vom 20.6.2023: Abstimmung über Viertelparität scheitert an einer Stimme: https://www.refrat.de/article/100.html

Kontakt:

Nike Bartz, Referat für Hochschulpolitik: hopo@refrat.hu-berlin.de / Tel. (030) 2093-46662

Bengt Rüstemeier: ruestemb@hu-berlin.de / Tel. (030) 2093-46647 / Mobiltelefonnr. auf Anfrage

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  • erstellt:21.11.23, 16:42
  • geändert:21.11.23, 16:44