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Pressemitteilung: Berliner Senat beschließt Prüfungsfreiversuche während der Coronakrise für alle Berliner Hochschulen

In seiner Sitzung am 17.09.2020 hat das Abgeordnetenhaus Berlin die Einführung von Prüfungsfreiversuchen für nichtbestandene Prüfungen für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2021 an allen Berliner Hochschulen beschlossen. Prüfungsversuche, die in diesen Semestern nicht bestanden wurden, gelten als nicht unternommen, regelt der neue Paragraph 126b des Berliner Hochschulgesetzes.

„Seit zu Beginn der Coronakrise absehbar wurde, dass das Prüfungsgeschehen an den Berliner Hochschulen während der Krise unter vollkommen neuen Bedingungen und mit vollkommen neuen, unerprobten Prüfungsformen organisiert werden müsste, war für uns klar, dass die Einhaltung der Gleichbehandlungsgrundsätze gegenüber regulären Semestern nicht mehr gegeben sein würde. Deswegen ist es umso schlimmer, dass das Präsidium der HU einen ähnlichen Beschluss auf Universitätsebene so lange verschleppt hat und wir uns gezwungen sahen, einen Beschluss auf Landesebene zu erwirken“, kommentiert Luka Germeyer, Referent für Hochschulpolitik die Situation.

Im letzten halben Jahr hatte sich der RefRat kontinuierlich und nachdrücklich in verschiedenen Gremien der HU und auf Landesebene für eine Freiversuchsregelung über die Dauer der gesamten Coronakrise eingesetzt. Immer wieder wurde die mit der Krise einhergehende überproportionale Belastung, gerade für Studierende mit Kindern, ausländische Studierende und Studierende mit dem letzten Prüfungsversuch betont. Anstatt sie weiter zu verunsichern hätte den krisenbedingt ohnehin bereits unter hohem psychischen Druck stehenden Studierenden eine frühzeitige Regelung schnell und unkompliziert Sicherheit geben können. Dennoch hatten sich die HU und zahlreiche Mitglieder des akademischen Senats bis zuletzt vehement geweigert die außergewöhnliche Lage anzuerkennen und den Studierenden in dieser Sache entgegenzukommen. „Der jetzige Beschluss des Abgeordnetenhauses ist grundsätzlich ein begrüßenswerter Kompromiss, mit dem wir leben können. Eine Freiversuchsregelung im eigentlichen Sinne, die auch die Notenverbesserung beinhaltet, wäre aber wünschenswerter gewesen. Nichtsdestotrotz freuen wir uns über diese zwar späte, aber vernünftige Lösung und danken unseren Unterstützer_innen in der Sache ausdrücklich“, so Juliane Ziegler, Referentin für Lehre und Studium.

Der Referent_innenRat hofft, dass sich dieser vernünftige Ansatz des gemeinsamen, hochschulpolitischen Krisenmanagements im Hinblick auf das Prüfungsgeschehen in den kommenden Monaten nun auch an der HU durchsetzen kann und die neue Regelung schnell und unkompliziert umgesetzt wird.

Pressekontakt:
    Juliane Ziegler
    Referat für Lehre und Studium
    lust @ refrat.hu-berlin.de

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  • erstellt:29.09.20, 10:48
  • geändert:19.11.20, 07:18