Aktuelles

Zu den Vorwürfen mangelnder Transparenz - 2 von 3

4. Sogenanntes „Postengeschacher“

4.1 Vorwurf

Neben den Diskussionen um die Aufwandsentschädigung wird immer wieder der Vorwurf laut, es würden Posten in der Verfassten Studierendenschaft „verschachert“. Immer wieder würden die gleichen Studierenden die Referate im RefRat besetzen und so anderen Interessierten das Mitmachen erschweren oder ihnen sogar die angeblich lukrativen Aufwandsentschädigungen vorenthalten.

4.2 Altreferent_innen und Struktur des RefRates

Derzeit (Mai 2018) gibt es 26 gewählte Referent_innen im RefRat mit seinen 16 Referaten. Von diesen Referent_innen haben 5 Referent_innen davor ein anderes Referat bekleidet. Der Wechsel auf das jetzige Referat war dabei satzungskonform. Selbst zum Zeitpunkt des Erscheinens des Artikels in der Unaufgefordert (November 2017) waren es lediglich 6 Referent_innen. Dem gegenüber war fast die Hälfte der Referent_innen in ihrer ersten Amtszeit überhaupt. Hier davon zu sprechen, dass sich immer die gleichen Leute die Posten zuschieben würden, ist daher absurd!

Im Gegenteil behaupten wir, dass eine gewisse Diversität auch in Bezug auf die Amtszeit zu begrüßen ist. So kann ein kontinuierlicher Wissenstransfer stattfinden und Dinge müssen nicht zwangsläufig neu erlernt und sich selbst beigebracht werden. Vielmehr hilft es, besser für unsere Interessen als Studierende zu kämpfen und unsere Rechte gegen z.B. die Hochschule verteidigen zu können, wenn einige schon etwas Erfahrung sammeln konnten und sie weitergeben.

Nur ein Beispiel: Die HU möchte demnächst wieder die als Dinosaurier der Studierendensteuerung verrufene Zwangsberatung einführen. Das ist eine Beratung, die verpflichtend für alle Studierenden ist. Wird dabei festgestellt, dass „zu langsam“ studiert wurde, und sei es auch nur, weil ein einziger Leistungspunkt fehlt, können Auflagen erteilt werden. Wer die Zwangsberatung nicht mitmacht oder die Auflagen nicht erfüllt, wird exmatrikuliert. Diese Beratung wurde 2012 mit viel Engagement von Studierenden (unter anderem aus dem RefRat) durch den Akademischen Senat der HU abgeschafft. Im (kommenden) Kampf gegen ihre Wiedereinführung wird es helfen zu wissen, warum sie abgeschafft wurde, wie damals die Diskussionsverläufe waren, welches Datenmaterial es gibt (oder auch nicht gibt) usw. Da kann der Vorteil, den dieses Wissen und die Erfahrung bietet, nicht negiert werden, indem gesagt wird, dass es grundsätzlich schlecht sei, wenn Menschen mehr als zwei Jahre im RefRat mitarbeiten. Von der ungefähr zweijährigen Einarbeitungszeit im Finanzreferat müssen wir gar nicht erst anfangen zu sprechen. Jedenfalls gibt es durchaus zwingende Gründe dafür, dass das einmal mühsam erarbeitete Wissen über z.B. die ganzen Regelungen aus Berliner Landesgesetzen, die im Alltag des RefRats eine Rolle spielen und dringend zu beachten sind, nicht einfach so oft wie möglich bei Personenwechseln zu verwerfen, sondern mit Blick auf die Arbeitsfähigkeit des RefRats auch wiederholte Kandidaturen zuzulassen, soweit die Satzung dies erlaubt.

Bisher musste deswegen noch nie eventuellen Interessierten an der Referatsarbeit eine Absage erteilt werden. Da die Referate regelmäßig im Studierendenparlament über die Inhalte ihrer Arbeit berichten, sollte auch allen klar sein, worum es dort geht. Wer sich für die Arbeit in einem Referat oder eine unverbindliche Mitarbeit interessiert, kann jederzeit zur Sprechstunde kommen oder sich anderweitig bei den entsprechenden Referent_innen melden. Bei den Referaten Hochschulpolitik und LGBTI gab es beispielsweise in der Vergangenheit funktionierende Arbeitsgruppen, die an das Referat angegliedert, aber nicht deckungsgleich mit den gewählten Referent_innen waren. Offensichtlich war es in letzter Zeit nicht das Problem, dass zu vielen Interessierten für die langwierigen und verantwortungsvollen Aufgaben im RefRat der Zugang erschwert worden wäre, sondern dass neben den vielen in der Fachschaftsarbeit Aktiven kaum noch Leute an der HU übrig waren, die sich gern im RefRat engagieren wollten.

Wir könnten die Aufregung verstehen, wenn eine Mehrheit der Referent_innen Altreferent_innen wären. Aber 5 bzw. 6 von 26 Referent_innen ist weit von einer Mehrheit entfernt. Und wir neuen Referent_innen wüssten uns schon gegen die sog. Altreferent_innen zu behaupten. Versprochen!

4.3 Posten? Welche Posten?

Mit dem Vorwurf einhergehend stellen wir uns die Frage, warum sollten Posten „verschachert“, im Wortsinne verkauft werden? Der RefRat ist das Exekutivorgan der Verfassten Studierendenschaft, welche wiederum eine Selbstverwaltungsstruktur ist. Das heißt, sie ist nicht in Abläufe der Hochschule eingebunden, sondern soll sich hauptsächlich um ihre eigenen Belange kümmern. Das ist (leider) die eingeschränkte Aufgabe, die das Berliner Hochschulgesetz (siehe §§ 18, 19-20) den ASten bzw. an der HU dem RefRat zuschreibt. Darüber hinaus kann sich die Verfasste Studierendenschaft politisch positionieren, wie z.B. zur Frage, ob Studiengebühren nun gut sind oder nicht oder ob das Hochschulzulassungsgesetz rassistisch ist oder eben nicht usw.

Mit einem Amt im RefRat geht wenig bis gar keine politische Macht einher. Kein Referat hat irgendeine Exekutivmacht oder Weisungsbefugnis irgendjemanden gegenüber, noch irgendeinen Haushalt oder irgendwelche eigenständig verwendbaren Mittel. Die einzige Zahlung von Geld ist die Aufwandsentschädigung (siehe Punkt 2), die einen möglichen persönlichen Verdienstausfall wegen des Zeitaufwandes durch die Arbeit im RefRat mit einer Pauschale decken soll und zugleich Aufwand abdeckt, der tatsächlich entstanden ist, also für die Referent_innen persönlich ist. Kein Referat und keine Referent_in allein kann bestimmen, wie die Mittel der Verfassten Studierendenschaft vergeben werden können. Dazu ist immer das Plenum und dort die entsprechende Mehrheit notwendig (siehe Satzung und Finanzordnung der Studierendenschaft, sowie die Geschäftsordnung von RefRat und Studierendenparlament. Aber auch hier sind der Entscheidungsfreude Grenzen gesetzt. Übersteigt ein Antrag einen gewissen finanziellen Rahmen, dann kann nur das Studierendenparlament darüber entscheiden. Anträge sind dabei bspw. die Unterstützung von Musterklagen (so etwas kann ganz schnell ganz teuer werden), ein Werkvertrag für ausgefallene Betreuungsstunden im Kinderladen oder die Unterstützung einer Veranstaltung zur Information über Neuregelungen im BAföG für EU-Bürger_innen. Alle Finanzentscheidungen unterliegen der Kontrolle der externen Wirtschaftsprüfung, die bisher - wir erwähnten es bereits – immer die Entlastung empfahl.

Die Referent_innen haben ebenfalls keinen direkten Einfluss auf die Politik der Hochschule. Weder können sie irgendwo mitbestimmen, noch müssen sie überhaupt angehört werden, wenn es neue Studienordnungen gibt oder die Hochschule sich z.B. neue schikanöse Maßnahmen für Partys von Fachschaften oder Ähnliches ausdenkt. Die einzige Einflussmöglichkeit, die wir haben, ist es, Öffentlichkeit zu schaffen, um in öffentlichen Debatten wahrgenommen zu werden. 

Wie gesagt, wir Referent_innen sind Studierende, die sich für ein bestimmtes Fachgebiet interessieren und dort im Sinne der Studierenden tätig werden. Dazu machen wir Veranstaltungen, schreiben Texte und beteiligen uns an Diskussionen. Sehr viel mehr kann mit dem „Posten“ des_der Referent_in durch das Berliner Hochschulgesetz nicht gemacht werden. Am Geld kann es auch nicht liegen. Wie unter Punkt 2 bereits gezeigt, wird der ehrenamtliche Aufwand hier alles andere als gut abgegolten. Welchen Sinn soll es haben, sich hier Posten zuzuschieben, die weder mit großer Macht, noch mit einer guten Bezahlung daherkommen?

4.4 Wiederwahl des Antifareferats

Der damalige Antifa-Referent wurde viermal als Hauptreferent gewählt. Das ist nicht im Sinne der Satzung. Wir können selbst nur mutmaßen, wie es zu dieser Abweichung von der Satzung kam, denn der Referent_innenRat ist nicht das Gremium, das Referent_innen vorschlägt oder wählt. Für Letzteres ist das Studierendenparlament zuständig. Unserer Recherche nach hat einfach niemand auf dem Schirm gehabt, dass eine mehr als zweimalige Wahl zum_zur Hauptreferent_in von besonderen Referaten, wie Antifa eines ist, durch § 8 Abs. 2 der Satzung ausgeschlossen ist. Denn eigentlich regelt die Wahl von besonderen Referaten § 10 Abs. 2 der Satzung. Jedoch steht ganz am Ende des langen Abs. 2 dann noch ein Querverweis zu eben jenem § 8 Abs. 2 und erst dieser schließt die mehr als zweimalige Wahl als Hauptreferent_in aus und ist vielleicht einfach übersehen worden. Dass dieser mögliche Fehler nicht unvermeidbar war, zeigt, dass es dem Referent_innen selbst, der Vollversammlung die den Referenten wählte, dem Präsidium des Studierendenparlamentes als auch den Mitgliedern des Studierendenparlamentes nebst anwesender Gäste (unter anderem Unauf-Redakteur_innen) zwei mal nicht aufgefallen ist, dass das eigentlich von der Satzung so nicht vorgesehen ist. Wir brauchen nicht darüber zu streiten, dass dies so natürlich nicht hätte vorkommen dürfen.

Aber - und das müssen wir auch sagen - ist der Vorwurf, dass die Aufwandsentschädigung zu Unrecht gezahlt wurde, schlicht falsch. Denn es handelt sich hier nicht um eine Diät oder Bezahlung, sondern um eine Entschädigung, mit der ein angefallener Aufwand entschädigt wird. Und genau dieser Aufwand für die Arbeit im Referat fiel an. Folglich wurde die Aufwandsentschädigung korrekt ausgezahlt. Danach ist der Verfassten Studierendenschaft, anders als behauptet, kein finanzieller Schaden entstanden. Dass niemand mit der Aufwandsentschädigung reich wird, haben wir schon im Punkt 2 ausführlich besprochen. Und da die Frage im Unauf-Artikel „Solange keiner hinschaut“ aufgeworfen wurde, was der Referent in seiner Amtszeit gemacht hat: Ein Blick in die Berichte des Referent_innenRates im Studierendenparlamentes hätte gereicht (z.B. hier oder hier). Darin steht, dass wahnsinnig viel Strukturarbeit geleistet wurde. Allein die Organisierung des Umzugs des RefRats und der ganzen Initiativen aus dem Hauptgebäude in die Ziegelstraße dürfte wohl weit mehr als 200 Arbeitsstunden verschlungen haben und wurde unter anderem vom Antifa-Referenten 2016 und 2017 geleistet.

Die Frage ist nun, wie in Zukunft verhindert wird, dass eine mehr als zweimalige Wahl als Hauptreferent stattfindet. Das Präsidium des Studierendenparlaments überprüft nun verstärkt auch bei besonderen Referaten, ob ein_e Kandidat_in bereits die zulässige Höchstzahl an Amtszeiten überschritten hat. Dies wird auch Teil des Präsidiums-Leitfadens und damit Teil des Wissenstransfers bei Amtsübergabe. So ist ausgeschlossen, dass sich eine Amtszeitüberschreitung wiederholt.

5. Transparenz der Arbeit der Verfassten Studierendenschaft

5.1 Wahlen zum RefRat

5.1.1 Vorwurf


Der Grundtenor der Vorwürfe ist immer wieder gleich: Die Wahlen zu den Referaten seien intransparent. Niemand wisse angeblich, wann welche Referate gewählt werden und wer da eigentlich zur Wahl steht. Nicht mal die Nachnamen seien bekannt.

5.1.2 Das Verfahren Schritt für Schritt

Die Wahlen für die Referate werden grundsätzlich vorher öffentlich bekannt gemacht. Dies geschieht durch die fristgerechte Veröffentlichung einer Sitzung des Studierendenparlamentes sowie deren vorläufiger Tagesordnung durch das StuPa-Präsidium auf der zentralen Webseite des Studierendenparlaments. Zusätzlich wird eine schriftliche Einladung inklusive der zu wählenden Referate an die Mitglieder des Studierendenparlaments verschickt. Nichts anderes macht die HU in ihren Gremien. Auch dort werden mögliche Wahlen erst mit der Einladung zur Sitzung z.B. des Akademischen Senates verschickt. Auf der Sitzung des StuPas stellen sich potentielle Kandidat_innen für das jeweilige Referat vor, danach werden sie vom Studierendenparlament gewählt (oder auch nicht). Für eine Wahl bedarf es der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Studierendenparlamentes (§ 9 GO StuPa). Da prinzipiell auf jeder Sitzung Referate nach- oder neu gewählt werden können, wenn dies durch Ausscheiden einer Person oder Interesse einer zusätzlichen Co-Referent_in nötig ist, kann es keine explizite Ankündigung einer Wahl geben, die über die Tagesordnung hinausgeht. Die Tagesordnung teilt mit, in welchem Referat eine Wahl aus genannten Gründen ansteht, was aber nicht heißt, dass nur auf dieser einen Sitzung nur dieses Referat gewählt werden kann.

5.2 Wahlen zum Studierendenparlament

5.2.1 Vorwurf


Auch hier wird der Vorwurf wiederholt. Die Wahlen zum Studierendenparlament seien intransparent. Deshalb sei die Wahlbeteiligung so niedrig.

5.2.2 Wahlen

Die Hoheit über die Wahlen hat der studentische Wahlvorstand. Die Auslagerung der Hoheit über die Wahl hat eine demokratische Tradition. Nicht das Gremium, das gewählt wird, soll über die konkrete Ausgestaltung der Wahl entscheiden, sondern ein externes Gremium. Bei der Bundestagswahl ist dies bspw. der Bundeswahlausschuss, bei der Wahl zum Akademischen Senat und dem Konzil der HU der Zentrale Wahlvorstand der HU. Bei der Wahl zum Studierendenparlament ist es der Studentische Wahlvorstand. Er hat die alleinige Hoheit über das Wahlverfahren. Weder das Studierendenparlament noch der RefRat können ihm da reinreden oder eigenständig Werbung für die Wahl an sich machen. Die Wahlen werden gemäß den Regeln in der Wahlordnung der Verfassten Studierendenschaft der HU 70 Tage vor der Wahl bekannt gemacht. Dies geschieht durch Aushang und Veröffentlichung auf der Homepage. Nichts anderes macht der Zentrale Wahlvorstand der HU, oder - um es deutlich zu machen, der_die Bundeswahlleiter_in bei der Bundestagswahl. Bei Letzterem ist das mediale Interesse nur sehr viel größer.

Vor dem Wahltermin wurde bisher über den „HU-an-Studis“-Verteiler, auf dem alle Studierenden stehen, der Wahltermin, sowie weitere Informationen zur Wahl (Was muss alles mitgebracht werden? Wo sind die Wahllokale etc.) verschickt. Viele Fachschaften machen außerdem über institutsinterne Verteiler an alle Studierenden darauf aufmerksam. Alle Informationen sind auch auf der zentralen Homepage des studentischen Wahlvorstandes zu finden. Zusätzlich veröffentlicht er die „Wahlbroschüre“. Darin stellen sich die Listen selbst vor. Diese wird in gedruckter Form wie auch in digitaler Form auf den Seiten des Wahlvorstandes zur Verfügung gestellt. Die Fachschaften werden separat gebeten, sich Wahlbroschüren aus dem RefRat-Büro abzuholen und sie zusammen mit den per Mail versandten Wahlbekanntmachungen an ihrem Institut öffentlich auszulegen bzw. aufzuhängen, so dass möglichst alle auch gedruckte Informationen zu Gesicht bekommen. Es wurde also jede_r Studierende allein durch die Verteiler-Mails und zahlreichen Aushänge erreicht. Und laut Zentraler Satzung für Zulassung, Studium und Prüfung der HU ist jede_r verpflichtet, sein HU-Mailpostfach regelmäßig zu überprüfen. Wir sind übrigens vor allem aus prüfungsrechtlichen Gründen keine Fans von letztgenannter Regelung.

In diesem Jahr gab es noch eine zusätzliche externe Seite, die über die StuPa-Wahl informierte, nicht-passiv.de. Diese erhielt viel Lob. Und auch wir finden, dass diese Seite gut gemacht ist und freuen uns über das Engagement. Allerdings sind die dort aufgeführten Informationen auch überall auf den Seiten der Verfassten Studierendenschaft bzw. gebündelt auf der Seite des Wahlvorstandes zu finden. Die Seite nicht-passiv.de verweist sogar auf diese zentralen Angebote als Quelle für die bei ihnen angebotenen Informationen (z.B. nicht-passiv.de/stupa oder nicht-passiv.de/refrat). Das heißt, diese Informationen sind und waren bei uns auch ohne Probleme abrufbar. Darüber hinaus haben die Listen über die kostenlose Wahlinformationsbroschüre, die auch im Internet veröffentlicht wird, die Möglichkeit - ähnlich wie auch nicht-passiv.de - über das eigene Anliegen und sich selbst zu informieren. So soll es kleineren Listen ermöglicht werden, ohne selbst Kosten für teure Hochglanzbroschüren zu verursachen, ihre Anliegen zu veröffentlichen. Außerdem können sich Studierende so einen Überblick über alle Listen verschaffen.

Die Verfasste Studierendenschaft bietet sogar zentrale Wahllokale an. Dort kann jede_r wählen. Das ist bei den Wahlen zum Akademischen Senat und zum Konzil leider nicht so und war auch immer ein großer Kritikpunkt von uns. Dort muss jede_r zu dem einen speziell zugewiesenen Wahllokal gehen. Die Wahlbeteiligung liegt auch deshalb bei den Wahlen zum AS und zum Konzil deutlich niedriger als beim Studierendenparlament. Im Akademischen Senat werden aber die eigentlich relevanten Entscheidungen für unser aller Studium gefällt. Artikel darüber sucht man in den einschlägigen (Studierenden-) Zeitungen aber vergeblich. ;)

5.2.3 Wahlbeteiligung

Die Wahlbeteiligung zum Studierendenparlament ist niedrig. Da gibt es nichts zu beschönigen. Sie liegt regelmäßig zwischen rund 7 und 9%. Lange vorbei sind die Zeiten der 68er, in denen die Wahlbeteiligung bei rund 60% lag. Warum die Wahlbeteiligung zum Studierendenparlament so stark zurückgegangen ist, darüber gibt es keine wissenschaftlichen Studien. Deshalb können wir hier auch nur Vermutungen anstellen. Ein Grund (unter vielen) ist die Machtlosigkeit der Studentischen Selbstverwaltung, wirklich an der Gestaltung der Universität mitzuwirken (siehe Punkt 4.3 „Posten“). Die Studierendenvertretung muss nicht einmal in die Entscheidungen, welche direkt das Studium betreffen, einbezogen werden. Was das Studierendenparlament zu Studienbedingungen sagt, ist der Hochschulleitung herzlich egal. Darüber hinaus kann die Studierendenschaft sich nur eingeschränkt zu „allgemeinpolitischen“ Themen äußern. Dabei ist der Rechtsruck der Gesellschaft derzeit überall zu spüren und wirkt sich auch aber bei weitem nicht nur auf die Studienbedingungen von Menschen, welche negativ von Rassismus betroffen sind, aus.

Vielleicht sollte auch bedacht werden, dass nicht alle der eingeschriebenen 38.000 Studierenden auch noch aktiv ihrem Studium nachgehen. Vielmehr gibt es eine hohe Zahl an Studierenden, die ihr Studium abgebrochen haben, obwohl sie noch immatrikuliert sind. Es gibt jedoch auch hier keine verlässlichen aktuellen Zahlen. Interne Schätzungen gehen jedoch von mehreren tausend Studierenden aus, die ihr Studium unter- bzw. abgebrochen haben, also gar nicht mehr an der HU studieren und nur noch pro forma immatrikuliert sind. Dazu kommen noch etwa 1.000 Studierende, die Auslandssemester machen (Angaben vom International Office der HU). Für letztere besteht zwar die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen, jedoch wird die Aufmerksamkeit während eines Auslandsaufenthaltes nicht primär darauf liegen, dass das Studierendenparlament der HU gewählt wird. Auch ein Vergleich mit der Wahlbeteiligung anderer Studierendenschaften zeigt, dass die Wahlbeteiligung bundesweit niedrig ist. Selbst zur Urabstimmung über den Vertrag des Semestertickets kommen nur rund 20% zusammen, obwohl wir das Gefühl haben, dass das Ticket von vielen Studierenden gerne und oft genutzt wird.

An der fehlenden Information kann die geringe Wahlbeteiligung jedoch nicht liegen. Seit es den HU-an-Studis-Mailverteiler der HU gibt (ca. 12 Jahre), über den alle Studierenden erreichbar sind, wurde zu allen (!) Studierendenparlamentswahlen - größtenteils mehrfach - über den Verteiler informiert. Die Wahlbeteiligung blieb im bekannten Schwankungsbereich zwischen 6 und 9 %.

Wird die Wahlbeteiligung mit der Wahlbeteiligung anderer Selbstverwaltungsorgane verglichen, liegt die Wahlbeteiligung unserer Studierendenparlamentswahlen auf einem ähnlich hohen Wert. Die Berliner Rechtsanwaltskammer lässt sich ganz gut vergleichen. Sie ist ebenfalls eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, hat rund 14.000 Mitglieder, die Mitgliedschaft ist eine Zwangsmitgliedschaft, sie erhebt einen jährlichen Beitrag, verfügt über einen eigenen Haushalt (der deutlich höher ist als unserer) und ist für die Selbstverwaltung der eigenen Gruppe zuständig. Der aktuelle Vorstand wurde von 1.013 Mitgliedern gewählt und wird fast schon als Rekordbeteiligung angesehen. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von rund 7,2% und liegt somit im Bereich unserer Wahlbeteiligung. Das heißt, nicht nur wir haben als Selbstverwaltungsorgan mit einer niedrigen Wahlbeteiligung zu kämpfen.

5.3 Kommissarische Verlängerungen von Referent_innen

5.3.1 Vorwurf


Vorgeworfen wird uns, dass die kommissarische Verlängerung von Referaten nicht in der Satzung vorgesehen sei (z.B. Unaufgefordert „Solange keiner hinschaut“). Es wird damit impliziert, dass die Besetzung der Referate während einer Übergangsphase über die eigentliche Amtszeit hinaus nicht satzungsgemäß und damit rechtswidrig sei.

5.3.2 Was ist eine Kommissarische Verlängerung?

Eine kommissarische Verlängerung findet auf Beschluss des StuPa statt, wenn die eigentliche Amtszeit zu Ende ist, jedoch - aus welchen Gründen auch immer - noch kein_e Amtsnachfolger_in gewählt wurde oder werden konnte. Dies ist oft bei besonderen Referaten der Fall, weil eine Vollversammlung einschließlich Wahl in der jeweiligen Statusgruppe noch nicht pünktlich genug vor der StuPa-Sitzung stattgefunden hat. Eine Kommissarische Wahl ist z.B. geregelt in § 10 Abs. 2a der Satzung der Verfassten Studierendenschaft und kann in Kombination mit der Berechtigung des StuPa, die Referate zu wählen, analog angewandt werden. Darüber hinaus finden sich weitere rechtliche Grundlagen in den Gesetzen des Landes und Bundes. Es geht darum, dass Ämter nicht unbesetzt bleiben, sondern die ehemaligen Referent_innen für einen Übergangszeitraum weiterhin das Amt geschäftsführend betreiben. In der Verfassten Studierendenschaft der HU passiert die Verlängerung dabei nicht automatisch (wie auch bei der bis Februar 2018 im Amt befindlichen geschäftsführenden Bundesregierung aus CDU und SPD auf Ersuchung des Bundespräsidenten (Art. 69 Abs. 3 GG)), sondern wird im Studierendenparlament abgestimmt. Die Kommissarische Verlängerung erfolgt dabei grundsätzlich nur bis zur nächsten Sitzung des Studierendenparlamentes.

Im Jahr 2017 geschah dies bis November 2017, dem Erscheinungsmonat des Unaufgefordertartikels „Solange keiner hinschaut“ genau bei drei Referaten von 16 für jeweils eine Sitzung. Dies waren Antifa, Politisches Mandat und Datenschutz sowie Soziales. Bei allen dieser kommissarischen Verlängerungen stimmte das gesamte Parlament über die kommissarische Verlängerung der einzelnen Referate ab. Dabei gab es keine Nein-Stimmen und jeweils wenige Enthaltungen (Antifa, PM und Datenschutz: Protokoll, Soziales : Protokoll).

Zusammenfassend heißt das, dass die kommissarische Verlängerung gesetzlich geregelt ist und das Studierendenparlament explizit diese Verlängerung beschließen muss. Dies ist in der Vergangenheit immer mit großer Mehrheit erfolgt. Intransparenz sehen wir hier deshalb nicht. Im Gegenteil. Nicht eine Person entscheidet über den Verbleib des_der Referent_in, sondern das gesamte Studierendenparlament.

5.4 Aktivitäten des RefRats

5.4.1 Vorwurf


Weiterhin sollen laut der getätigten Vorwürfe die Mitglieder des RefRats gar nicht daran interessiert sein, dass ihre Aktivitäten bekannt werden (Unaufgefordert, „Solange keiner hinschaut“).

5.4.2 Öffentlichkeitsarbeit und Berichte

Grundsätzlich ließe sich formulieren, dass die Arbeit des RefRat allen Studierenden der HU allein dadurch bekannt und bewusst sein sollte, dass sie ihn durch die jährliche Wahl des Studierendenparlaments legitimieren - geringe Wahlbeteiligung hin oder her. Mit der Bundesregierung sind ja auch manche Leute unzufrieden. Wenn das StuPa sich konstituiert und den RefRat wählt, vertritt dieser berechtigterweise alle Studierenden der HU. Um nun aber möglichst vielen Studierenden die gesamte studentische Selbstverwaltung nahe zu bringen, damit wir besser für sie sprechen können, beginnen wir gleich zu Beginn ihrer Zeit an der HU, auf uns aufmerksam zu machen. Hierfür erhalten wir auf der Bühne der zentralen Immatrikulationsveranstaltung direkt nach der Präsidentin der HU das Wort und begrüßen alle Neuimmatrikulierten. Auch bei der halb-zentralen Auftaktveranstaltung in Adlershof sind wir vertreten, seitdem wir uns dort bemüht haben, ebenfalls in das Rahmenprogramm aufgenommen zu werden. Diese Veranstaltungen sind unter Nennung des Stichwortes „RefRat“ für unseren Beitrag vorher im Internet und den Info-Broschüren angekündigt und werden meist sogar live als Stream im Internet angeboten. Auch das Grußwort des RefRats an die neu Immatrikulierten wird in der Willkommensbroschüre der HU abgedruckt.

Abgesehen von der offiziellen Begrüßung besuchen Referent_innen außerdem so viele Erstsemester-Einführungsveranstaltungen der Fachschaften, wie deren und unser (40 Fachschaften, 16 Referate) Zeitplan es im Zeitraum um den Semesterbeginn Mitte Oktober zulassen. Dort stellen wir die Arbeit des RefRat und die Angebote der Studierendenschaft vor oder geben sogar einen kleinen Workshop zum Einstieg in die Hochschulpolitik. Bei diesen Info-Veranstaltungen sind die „Neuen“ natürlich insgesamt schon gut mit Informationen gefüttert, aber zumindest ein „Das ist der RefRat“ sowie mehrere Publikationen der Studierendenschaft (StudKal, RefRat-Beutel, Info-Flyer) bleiben in der Regel bei den jährlich ca. 7.000 Erstsemester-Studierenden hängen.

Hier ist natürlich zu ergänzen, dass auch die Info-Veranstaltungen und z.B. die Erstsemester-Einführungs-Fahrten, die mehrere Fachschaften anbieten, selbst schon ein Angebot der Studierendenschaft sind, auch wenn sie nicht direkt vom RefRat durchgeführt werden. Die Fachschaften sind wie der RefRat Organe der Studierendenschaft und sicherlich allen Studierenden in der Dezentralen, also am Institut, Zentraleinrichtung oder Fakultät, ein Begriff. Durch das Referat für Fachschaftskoordination sind die Fachschaften sogar direkt im RefRat vertreten. Zu den Aktivitäten der Fachschaften gibt es hier einen Bericht auf der RefRat-Website und weitere Informationen auf der Seite des FaKo-Referats.

Weiterhin gibt es in unregelmäßigen Abständen ganze Workshop-Wochenenden zum Thema Hochschulpolitik, auf dem üblicherweise die Aktiven der Studierendenschaft (RefRat) und der studentischen Gruppe in der akademischen Selbstverwaltung (Akademischer Senat und Kommissionen, Fakultätsräte) im Sinne der Weitergabe von Kompetenzen und Erfahrungen über ihre Arbeit berichten und Schulungen anbieten. Dazu kamen in der Vergangenheit (das Gedächtnis geht bis 2011 zurück) immer eine zweistellige Zahl Interessierter aus den Fachschaften, aber auch darüber hinaus mehrere Studierende, die noch nichts mit den Organen zu tun hatten.

Es gibt also kein Verstecken vor Interesse und Kontrolle, sondern im Gegenteil mehrere sehr aufwendige Maßnahmen, um alle Studierenden ab ihrem ersten Tag an der HU zu erreichen und sie z.B. mittels der Workshops in die Lage zu versetzen, selbst Verantwortung zu übernehmen und in der studentischen und akademischen Selbstverwaltung mitzuwirken. Alles ehrenamtlich, selbstverständlich.

5.4.2.1 Berichtspflicht der Referate

Über die geleistete Arbeit, für die sie die Aufwandsentschädigung bekommen, berichten die Referate auf jeder (!) Sitzung des Studierendenparlamentes gleich zu Beginn. Fragen zu den Berichten gibt es in der Sitzung des Studierendenparlamentes meist keine oder nur vereinzelt. Die Berichte werden hinterher im Protokoll auf der Seite des Studierendenparlamentes veröffentlicht. Dort ebenfalls veröffentlicht sind Protokolle und damit die RefRat-Berichte des letzten Jahrzehnts. (Nur als Vergleich: Die Protokolle des Akademischen Senats kann man nur die letzten 4 Jahre einsehen.) Folglich kann die RefRat-Berichte jede_r einsehen. Sie sind in der Regel einer der größten Punkte im Protokoll, welches mehrere Seiten umfasst. Dass sich also weder die Mitglieder des Studierendenparlamentes noch Studierende über die Aktivitäten der einzelnen Referent_innen informieren könnten, stimmt daher ebenfalls nicht.

Und natürlich sagen wir auch hier: Ja, die Öffentlichkeitsarbeit kann immer verbessert werden. Aber wir machen nichts anderes (punktuell sogar mehr), als die HU selbst. Wir verantworten uns in Form von Berichten vor dem Studierendenparlament, schreiben Protokolle, welche auf der Webseite veröffentlicht werden, wir schreiben Pressemitteilungen, bringen eine Zeitung, die HUch! heraus usw. Dennoch ist es gerade die HU, die nun davon träumt, für Transparenz bei uns zu sorgen (Exklusives Interview mit dem Leiter der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der HU in der Unaufgefordert). Im Grunde macht die HU jedoch auch nichts anderes. Im Gegenteil: Die Berichte des Präsidiums der HU sind oft oberflächlich, einsehbare Protokolle aus den HU-Präsidiumssitzungen gibt es überhaupt nicht. Und der Rechenschaftsbericht schaffte es in der Vergangenheit oft nicht, die aufgeführten Fakten zu analysieren bzw. zu interpretieren. Wenn die HU nun mangelnde Transparenz in unserer Arbeit erkennen will, sollte sie vielleicht erst einmal damit anfangen, Themen nicht mehr geschäftsordnungswidrig im nichtöffentlichen Teil des Akademischen Senates zu behandeln, die eigentlich in den öffentlichen Teil gehören. Aber das stört natürlich niemanden außer uns. ;)

5.4.2.2 Weitergehende Öffentlichkeitsarbeit

Unabhängig von den Veröffentlichungen auf der Homepage des RefRats spricht folgende kleine Statistik bereits für sich: Von Januar 2013 bis Dezember 2017 wurden vom RefRat und Wahlvorstand insgesamt 174 Mails an den großen Mailverteiler „HU-an-Studis“ geschickt. Hierrüber verschickte Mails bekommen alle (!) Studierenden. Das sind 2,9 Mails pro Monat, in denen hochschulpolitische Stellungnahmen, Informationen zu Studienthemen, Beratungsangebote, Informationen zu Wahlen und auch Termine zu Wahl-Vollversammlungen für die besonderen Referate etc. verbreitet wurden. Es kam in der Vergangenheit im Durchschnitt also alle anderthalb Wochen eine Mail der Verfassten Studierendenschaft bei den Studierenden an. Wird nur das letzte Jahr betrachtet (Januar bis Dezember 2017), gab es insgesamt 27 Mails über diesen Verteiler. Das sind 2,25 Mails pro Monat und damit im Mittel immer noch mehr als eine Mail alle zwei Wochen. Anhand dieser Fakten kann doch nicht ernsthaft von Intransparenz, Verschleierung und Geschacher (Unaufgefordert, Tagesspiegel, Cicero) geredet werden.

Auch sonst ist der Öffentlichkeitsarbeit schwer ein Versäumnis vorzuwerfen. Die Verfasste Studierendenschaft der HU betreibt aktiv keine zentrale Seite in den Sozialen Medien. Es wäre auch scheinheilig, die Einführung der Campus-Card durch die HU-Leitung aufgrund der Datenschutzprobleme und implementierbaren Überwachungsfunktionen kritisch zu begleiten und zugleich aber unsere und die Daten von Studierenden, die mit uns über ein soziales Netzwerk kommunizieren oder unsere Seite liken würden, indirekt einem Privatunternehmen wie Facebook zur Verfügung zu stellen, welches dann einem unbekannt großen Firmenkreis gerade genau diese Daten zur Verfügung stellt, was der Datenskandal um Cambridge Analytica erneut belegte. Nichtsdestotrotz sind wir über die sozialen Medien zu finden und Besucher_innen werden dort lediglich auf das Webangebot des RefRats per Link hingewiesen.

Das Web-Angebot ist in der Regel auch aktuell. Es wurde im StuPa-Wahlkampf ein Bild von der Homepage des RefRats veröffentlicht, auf dem unter dem Punkt „Adlershof“ zu sehen war, dass die letzte Aktualisierung 2011 erfolgt sei. Dort fanden sich jedoch nur relativ allgemeine Informationen zu Adlershof. Die spezifischen Informationen zu den Angeboten in Adlershof waren und sind weiterhin auf den Webseiten der einzelnen Referate oder Beratungen zu finden, im entsprechenden Zeitraum in der Vergangenheit also bei den Sprechstunden der Referate FaKo, Lust, Finanzen und Hochschulpolitik. Dahinter steckt die Idee, dass sich Studierende in der Regel konkret darüber informieren, was sie spezifisch suchen. Möchte jemand wissen, wann das Semesterticketbüro ihre Sprechstunde am Standort Adlershof hat, wird selten nach dem allgemeinen Punkt „Adlershof“ gesucht, sondern vielmehr nach den Sprechzeiten des Semesterticketbüros auf dessen Seite. Und auf diesen Beratungsseiten wurde immer alles aktuell gehalten: BAföG-Beratung, Semtix, gesamtes Beratungssystem.

Auch die alte Informationstafel vor der Mensa im Hauptgebäude ist in der Kritik. Sie sei veraltet und die Aushänge vergilbt (Unaufgefordert Nr. 242 „Solange keiner hinschaut“). Ja, das ist sie. Traurig genug, dass viele Aushänge wie Informationen zu bspw. workload im Studium auch nach Jahren immer noch aktuell sind, weil sich die Politik der Hochschulleitung seit 2011 nicht geändert hat, es also keine Verbesserungen für Studierende gibt. Das empfinden wir als den eigentlichen Skandal, ist aber selbstverständlich kein medialer Aufreger. ;) Doch warum ist die Tafel so heruntergekommen und inaktuell? Wir konnten rekonstruieren, dass wohl im Zuge der Sanierung des Westflügels vor mittlerweile 8-10 Jahren auch der Kasten weichen und durch eine neue Veröffentlichungsmöglichkeit für uns ersetzt werden sollte. Dazu wurden wahrscheinlich die Schlüssel für den Kasten bei der HU abgegeben. Wir haben sie seither nicht wiederbekommen, fragen aber regelmäßig nach. Seltsamerweise werden unsere drei anderen, aktuell gehaltenen Informationstafeln nicht im Artikel der Unaufgefordert erwähnt. Überhaupt sind wir der Meinung, dass die Informationsvermittlung über Informationstafeln durch Webseiten (siehe Punkte 2, 3, 4, 5 und 6) sehr viel erfolgversprechender ist als durch solche Tafeln. Sie ergänzen lediglich unser Informationsangebot.

5.4.2.3 Nur Vornamen? Warum? - Sag mir deinen Namen und ich sage dir, wie du heißt!

Auch, dass auf der Homepage des RefRats meist nur die Vornamen der Referent_innen stehen, entspringt der Logik, dass wir uns in einem studentischen Kontext bewegen und möglichst niedrigschwellig für Studierende ansprechbar sein wollen. Dies vermitteln wir damit, dass meist nur Vornamen auf der Homepage stehen. Wir sind nicht der Herr Meier, die Frau Müller oder Person Schmidt, sondern Bafta, João und Matthias. Wir werden nämlich schon oft genug von Studierenden gesiezt, wenn sie zu uns kommen oder uns kontaktieren. Studierende sollen aber gleich den Eindruck vermittelt bekommen, dass wir eben nicht nur eine weitere Zweigstelle der Uni sind, die ihnen das Leben schwer macht, sondern sich hier ganz normale Studierende engagieren. So einfach ist das eben manchmal. Das aktuelle Interesse der AfD an unseren Nachnamen plus den vollständigen Namen unserer Angestellten sowie aller weiterer in der Verfassten Studierendenschaft mit Aufgaben betrauten Personen in den letzten 10 Jahren (das dürften ja mehrere tausend Personen sein) verwundert uns dabei doch sehr. Wozu sind diese Namen für eine teilweise rechtsradikale Partei mit mutmaßlichen Verbindungen ins gewaltbereite rechte Milieu relevant? Wir können nur mutmaßen. Gut war es in der Vergangenheit jedenfalls nicht, wenn eine Partei mit dieser Ausrichtung Namenslisten erstellte.

5.4.2.4 Fazit

Es zeigt sich, dass wir eine ganze Menge Zeit und Kraft in die Öffentlichkeitsarbeit stecken. Jede_r, der_die sich für unsere Arbeit interessiert findet auch Informationen oder Ansprechpartner_innen. Hier verweisen wir auf unser Eingangsstatement: Wir sind auch nur Studierende, die sich ehrenamtlich engagieren. Und: Ja, Öffentlichkeitsarbeit kann immer verbessert werden. Wir sind auch bemüht das zu tun. Es muss aber auch schaffbar sein. Es gibt immer einen Spagat zwischen politischer Arbeit für Studierende und der Vermittlung eben jener Arbeit. Jede Zeit, die mehr in die eine Seite gesteckt wird, fehlt auf der anderen Seite.

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  • erstellt:05.07.18, 10:48
  • geändert:18.07.18, 17:20