Zu den Vorwürfen mangelnder Transparenz
Zu den Vorwürfen mangelnder Transparenz der Verfassten Studierendenschaft und des RefRates
(Sachstand des Textes vom 28. Mai 2018)
Den einzelnen Unterpunkten ist immer der jeweilige Vorwurf vorangestellt. Aufgrund der Masse der Vorwürfe und Unterstellungen haben wir Cluster gebildet, um so die Themenkomplexe adäquat behandeln zu können. Einen Anspruch auf Vollständigkeit können wir - trotz der Länge dieser Stellungnahme - aufgrund der ausufernden Diskussion nicht haben.
Zuerst soll jedoch noch eine Grundüberlegung angestellt werden. Viele Menschen sind in der Verfassten Studierendenschaft aktiv. Diese Menschen tun das alle ehrenamtlich. Es gibt keine studentischen Beschäftigten oder anderweitige Angestellten, die das Tagesgeschäft der Verfassten Studierendenschaft koordinieren. Das machen vor allen Dingen die Referent_innen des RefRats selbst. Der RefRat ist das Exekutivorgan der Verfassten Studierendenschaft und besteht aus gewählten Referent_innen. Ein Geheimnis um diese Stellung macht niemand. In der Satzung der Verfassten Studierendenschaft (§§ 7 – 11) wie auch im Berliner Hochschulgesetz (§§ 19 und 20) sind die Aufgaben des RefRats klar umrissen. Die Satzung ist selbstverständlich auf der Website der Verfassten Studierendenschaft veröffentlicht.
Der RefRat gliedert sich dabei aktuell in 16 Referate mit insgesamt 26 Referent_innen. Die Referent_innen arbeiten ehrenamtlich, bekommen aber eine Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Arbeit (Einzelheiten dazu siehe Punkt 2). Die Referent_innen sind also keine hauptamtlichen Funktionär_innen, sondern setzen sich aus Studierenden zusammen, die sich im jeweiligen Fachgebiet des Referates, für das sie gewählt werden, engagieren.
Anders gesagt: Wir, die Referent_innen, sind keine Profis, die jahrelange Erfahrung haben, sondern Studierende wie alle anderen auch, die sich stundenlang neben ihrem Studium und sonstigen Verpflichtungen (z.B. Lohnarbeit) engagieren, um die Studienbedingungen und die Lebensverhältnisse für alle zu verbessern. Wir haben - anders als bspw. die HU selbst - keinen Verwaltungsapparat hinter uns, der uns Aufgaben abnimmt. Wenn etwas gemacht werden soll, dann müssen wir es selbst machen. Sei es nun der Abwasch, die Abrechnung der Fachschaftsfinanzen, das Schreiben von Pressemitteilungen oder die (kritische) Begleitung der Einführung einer neuen Rahmenordnung für Studium und Prüfung, wie sie die HU derzeit wieder plant. Das alles frisst Zeit, viel Zeit. Und (unbezahlte) Arbeit ist bekanntlich immer mehr da, als die eigene Zeit zulässt, diese abzuarbeiten. Deshalb bleibt manchmal auch etwas liegen oder wird nicht bearbeitet. Ist das vorsätzlich, wie uns teilweise vorgeworfen wird? Nein, wohl kaum. Nichtsdestotrotz soll diese Stellungnahme verdeutlichen, dass viele der in letzter Zeit vorgetragenen Vorwürfe konstruiert oder schlicht und ergreifend falsch sind.
1. Erreichbarkeit und Transparenz der Angebote des RefRats und der Verfassten Studierendenschaft
Grundsätzlich lässt sich der Tenor der teils konkreten, teils unkonkreten Vorwürfe auf eine These eindampfen: Die Studierenden der Humboldt-Universität wüssten nicht, was die Verfasste Studierendenschaft mit den Geldern, die sie einnimmt, macht.
Dazu grundsätzlich erst einmal folgende Überlegungen:
Die Beratungen, welche die Verfasste Studierendenschaft finanziert und die direkt an den RefRat angegliedert sind, haben pro Jahr mehrere tausend Beratungskontakte. Diese Beratungen sind ausschließlich über die Homepage des RefRats zu erreichen. Das heißt, die Webseiten des RefRats müssen zumindest dieser Zahl an Studierenden bekannt sein. Auch ist damit klar, dass diese Beratungen der Verfassten Studierendenschaft zuzuordnen sind und damit auch, dass in diese Beratungsangebote ein großer Teil des Geldes der Verfassten Studierendenschaft fließt.
Zu den Beratungsangeboten im Einzelnen:
1.1 Studentisches Sozialberatungssystem (Link)
Insgesamt gibt es hier pro Jahr etwa 3.000 Beratungskontakte.
1.2 Allgemeine Rechtsberatung (Link)
Hier gibt es pro Jahr mindestens 1.000 Beratungskontakte.
1.3 Beratungen durch den RefRat / die einzelnen Referate (Link)
Auch hier gibt es pro Jahr mindestens 1.200 Beratungskontakte nur durch die Referate, sowie mindestens 300 Beratungen durch die Rechtsberatung für Hochschul- und Prüfungsrecht durch den hierauf spezialisierten Anwalt.
Die hier dargestellten Zahlen zu den RefRat-Beratungskontakten umfassen dabei lediglich die externen Beratungskontakte. Das heißt, dass z.B. die Beratungen von Fachschaften in Sachen Finanzen (pro Jahr mehrere hundert), die das Finanzreferat durchführt, Raumanfragen des Öffrefs, die Koordinierung der Fachschaftsräte- und Initiativenversammlung durch das Fachschaftskoordinationsreferat etc. hier noch gar nicht mit eingerechnet sind.
1.4 Semesterticketbüro (Link)
Das Semtixbüro berät zu Anträgen auf Zuschuss aus dem Sozialfonds und berechnet diese Zuschüsse. Dies ist für Studierende wichtig, die sich das Semesterticket sonst nicht leisten könnten. Dies geschieht auf Grundlage der Sozialfondssatzung, die so im Berliner Hochschulgesetz (§ 18a Abs. 5) vorgesehen ist. Die Sozialfondssatzung wird im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU veröffentlicht. Hier die aktuelle Fassung von Oktober 2017.
Hier gibt es rund 3.000 persönliche Beratungskontakte jährlich. Neben den Anträgen zum Sozialfonds pro Semester berät das Semesterticketbüro auch zu Fragen der Studienfinanzierung. Per E-Mail und Telefon werden zusätzlich mehrere tausend Menschen jährlich beraten.
1.5 Antidiskriminierungsberatung
1.6 Fazit
Zusammengenommen haben allein die zentralen Angebote des Referent_innenRats rund 8700 Beratungskontakte pro Jahr. Wird davon ausgegangen, dass jedes Jahr an der HU rund 7500 Studierende neu immatrikuliert werden, haben wir mehr Beratungskontakte als Neuimmatrikulationen. Folglich müsste, rein rechnerisch, jede_r Studierende mindestens einmal in seinem_ihrem Studierendenleben vom Beratungsangebot der Verfassten Studierendenschaft profitieren. Wir halten dies gerade im Hinblick auf unsere begrenzten Mittel, z.B. im Vergleich zu den Mitteln, die der HU oder dem Studierendenwerk Berlin zur Verfügung stehen, für einen sehr guten Wert.
Ebenfalls nicht eingerechnet in diese Zahlen sind übrigens die sonstigen Kontakte von Studierenden mit der Verfassten Studierendenschaft. Sei es die kostenlose Selbsthilfe-Fahrradreparaturwerkstatt „Hubschrauber“, die Tontechnik des RefRats, die Humboldt-Initiative, die studentischen Initiativen mit Technik etc. unter die Arme greift oder der Kinderladen „Die Humbolde“, bei dem Studierende ihre Kinder betreuen lassen können. Ebenfalls nicht mit aufgeführt sind die vielen guten Angebote der Fachschaften. Hier sind beispielsweise die Fachschaftscafés zusammengetragen, die von Ehrenamtlichen betrieben werden und damit Orte in der Hochschule schaffen, die nicht von Kommerz geprägt sind.
Wie an den Links zu sehen ist, ist keine dieser Stellen nicht zu finden oder irgendwie versteckt. Auch sind die Webpräsenzen nicht erst vor kurzem erstellt worden, sondern allesamt seit Jahren (teilweise sogar seit mehr als 20 Jahren) über die zentrale Seite des RefRats bzw. der Verfassten Studierendenschaft zugänglich. Auch die Zuwendungen, welche die Verfasste Studierendenschaft aus ihren Mitteln in diese Projekte und Beratungen steckt, sind im Haushalt aufgeführt, soweit die Landeshaushaltsordnung detaillierte Erläuterungen für die Aufstellung des Haushaltsplans vorsieht bzw. erlaubt. Mehr Informationen dazu hier.
Folglich sind die Beratungsprojekte und Mittel, die die Verfasste Studierendenschaft dafür verwendet, transparent und nachvollziehbar veröffentlicht.
Soweit uns sogar von Einzelnen Geldverschwendung vorgeworfen wird, bestätigt die hohe Zahl der Beratungskontakte auch, dass die Angebote gefunden und genutzt werden. Deshalb profitiert nachweislich ein großer Teil aller Studierenden von diesem Beratungsangebot, welches hinsichtlich der Verteilung der Mittelverwendung den größten Teil des Haushalts der Verfassten Studierendenschaft, nämlich Personalkosten, ausmacht.
2. Referent_innen und Aufwandsentschädigung
Ein weiterer direkter Vorwurf sind die „hohen“ Aufwandsentschädigungen,
die sich die Referent_innen einstecken würden, um damit „bis zum
Rentenalter in der Studierendenvertretung“ zu bleiben, wie es jüngst der
FDP-Abgeordnete Marcel Luthe im Tagesspiegel formulierte. Es gibt aber
auch indirekte Vorwürfe. So wird der Gesamthaushalt für die
Aufwandsentschädigungen herangezogen, um mit seiner schieren Größe von
rund 114.000 Euro vermeintlich zu belegen, dass hier Unsummen in die
eigene Tasche gesteckt würden, wie es bspw. die Studierendenzeitung
Unaufgefordert in der Ausgabe Nr. 242 vom November 2017 in ihrem Artikel
„Solange keiner hinschaut“ suggeriert. Der RefRat hat schon einmal hier
[https://www.refrat.hu-berlin.de/article/47.html] Stellung dazu
genommen.
2.2 Warum überhaupt Aufwandsentschädigungen?
Doch zunächst einmal einen Schritt zurück. Warum gibt es überhaupt Aufwandsentschädigungen für Referent_innen des RefRats? Diese gibt es seit Beginn der Verfassten Studierendenschaft an der HU. Die Überlegung, eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, entspringt der Idee, dass sich die Leute das ehrenamtliche Engagement auch leisten können müssen. Wer Kinder hat, neben dem Studium arbeiten gehen muss, chronisch krank ist, von der Gesellschaft behindert wird, aufgrund der Hautfarbe keine Arbeit findet oder allein aufgrund der Staatsangehörigkeit oder anderen rigiden Vorschriften keinen Zugang zu BAföG hat, der_dem fehlen vor allem zwei Dinge für das ehrenamtliche Engagement: Zeit und Geld. Das heißt im Umkehrschluss, dass diese Gruppen sich von vornherein zweimal überlegen müssten, ob sie sich ein ehrenamtliches Engagement in der Verfassten Studierendenschaft leisten könnten. Das würde dazu führen, dass diese Gruppen im RefRat entweder gar nicht oder unterrepräsentiert wären und sich nur Studierende engagieren könnten, die eine entsprechend gute finanzielle Grundausstattung für ein solches Engagement mitbringen. Um dieser Verzerrung der Vertretungsidee aller Studierenden entgegenzuwirken, wurden die Aufwandsentschädigungen eingeführt. So gibt es zumindest eine kleine Anerkennung für die geleistete Arbeit und den tatsächlich entstandenen Aufwand (sei es die Benutzung eigener Arbeitsmittel oder eben Ausgaben, die man hatte, um die Arbeit zu leisten), eine Entschädigung für den Zeitaufwand eben, der nicht zum anderweitigen Geldverdienen oder Studieren genutzt werden kann. Da die meisten Referate mit mehr als einer Person besetzt sind und je nach Situation im RefRat und an der Uni unterschiedlich viel Arbeit im einzelnen Referat anfällt, muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um pauschale Zahlungen des Referates an sich und keine Bezahlung der einzelnen Referent_innen handelt, wie es auch in der Satzung normiert wurde. Dass die finanzielle Aufwandsentschädigung die oft jahrelange strukturelle Schlechterstellung, die Studierenden widerfährt, nur teilweise ausgleichen kann, sollte aber auch klar sein.
2.3 Höhe der Aufwandsentschädigung für Referent_innen
Wer alles Aufwandsentschädigungen bekommt, ist dabei klar in der Satzung geregelt und öffentlich zugänglich. Dies sind die Referent_innen des RefRats (§ 8 Abs. 4, § 10 Abs. 2), der Studentische Wahlvorstand (§ 3 Abs. 4 Wahlordnung der Studierendenschaft HU) und die Mitglieder des StuPa-Präsidiums (§ 6 Abs. 5).
Auch die Höhe der Aufwandsentschädigung ist klar definiert. Sie wird nicht selbstständig von den Referent_innen oder nach Gutdünken im Studierendenparlament festgelegt, sondern orientiert sich am Höchstsatz des BAföG. Kernreferate (Hochschulpolitik, Lehre und Studium, Soziales, Öffentlichkeitsarbeit) bekommen dabei einmal einen BAföG-Höchstsatz, alle anderen Referate bekommen einen halben BAföG-Satz. Einzige Ausnahme ist das Finanzreferat, das aufgrund seiner Arbeitsbelastung und damit höheren zeitlichen Aufwendung einen 0,75 BAföG-Satz pro Person bekommt (Satzung § 8 Abs. 4).
ABER: Diesen halben bzw. ganzen BAföG-Satz bekommt nicht jede_r Referent_in einzeln, sondern er wird lediglich pro Referat vergeben. Gibt es bspw. zwei Referent_innen, dann wird die Aufwandsentschädigung durch diese beiden Personen geteilt. Das heißt, ein Kernreferat, das mit zwei Personen besetzt ist, erhält insgesamt 735 €, jede_r Referent_in damit 367,50 €. Bei den anderen Referaten werden pro Referat 367,50€ (halber BAföG-Satz) an Aufwandsentschädigung vergeben. Ist das Referat mit zwei Referent_innen besetzt, erhält jede_r 183,75 € pro Monat. Auch das steht in der Satzung der Verfassten Studierendenschaft. (§ 8 Abs. 4, § 10 Abs. 2).
2.4 Arbeitsaufwand
Für diese Aufwandsentschädigung arbeiten die Referent_innen selbstorganisiert. Das heißt, sie machen Bürodienst, putzen die Räume selbst, kümmern sich um Büromittelbestellungen und machen die politische Arbeit in ihrem Fachgebiet, beispielsweise Gremiensitzungen und Treffen zur Absprache mit anderen Aktiven oder Gremienmitgliedern. Solche Sitzungen verbrauchen einschließlich der Vorbereitungszeit häufig 5 bis 10 Stunden. Die mindestens anzubietenden Anwesenheitszeiten sind dabei in der Geschäftsordnung des RefRat geregelt. Kernreferate müssen pro Woche mindestens 12 Stunden für das Referat arbeiten, die anderen 6 Stunden (§ 9 Geschäftsordnung RefRat HU Berlin – natürlich auch öffentlich einsehbar.
In der Regel sind die Referent_innen jedoch weit über dieser Zeit anwesend. Denn hinzu kommt noch das wöchentliche Plenum sowie die weitere Zeit, die in die Beratungen und Sprechzeiten der Referate sowie die Bearbeitung politischer Themen fließt. Auf die Stunde heruntergerechnet liegen die Referent_innen bei ihrem Arbeitsaufwand weit unter dem sowieso schon geringen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Aber wir machen das gerne, denn uns ist unsere politische Arbeit verdammt wichtig!
2.5 Kontrolle der Aufwandsentschädigungen
Die Kontrolle durch das Studierendenparlament ist z.B. durch den Jahreshaushalt möglich. Dort wird unter dem Titel „Aufwandsentschädigungen“ über die dafür bereitgestellten Mittel entschieden. Es gibt insgesamt zwei Lesungen des Haushaltes in den öffentlichen StuPa-Sitzungen, sowie ebenfalls zwei Lesungen für den Nachtragshaushalt. Für 2018 ist der Titel mit insgesamt 115.000 Euro angesetzt, das heißt für die 16 Referate des RefRats, Wahlvorstand und StuPa-Präsidium gemeinsam. Die Universitätsleitung bestätigt die Haushaltspläne einschließlich dieser Aufwandsentschädigungen durch ihre Prüfung sowie die anschließende Genehmigung. Soweit wir zurückblicken können, gab es in den vergangenen Jahren lediglich formale Änderungswünsche am Haushalt, wie eine Neuordnung der Titelnummern und ein anderes Layout. Inhaltlich gab es bisher keine Beanstandungen.
2.6 „Arbeiten bis zur Rente“
Die Aufwandsentschädigungen sind steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG. Folglich werden auch keine Rentenabgaben abgeführt. Ein Arbeiten als Referent_in „bis zur Rente“ ist allein daher schon nicht möglich, weil keine Rente bekommt, wer theoretisch ein Leben lang Referent_in war. Warum jemand das aufgrund der Aufwandsentschädigung wollen sollte, erschließt sich uns wegen der aufgezeigten geringen „Entlohnung“ der Referent_innen auch nicht. Jeder SHK-Studijob wird deutlich besser bezahlt, schafft tatsächliche Rentenanwartschaften und ist mit weniger Verantwortung verbunden als ein Referat in der Verfassten Studierendenschaft. Und das selbst unter dem 17 Jahre alten Tarifvertrag StudTV II. Selbst der Hartz IV-Satz liegt höher. Und der ist schon niedrig genug.
2.7 Kritik
Ausgehend von den gerade angestellten Überlegungen halten wir einen Verweis auf die schiere Größe des Titels für Aufwandsentschädigungen im Haushalt ohne genauere Aufschlüsselung für ungenau bis tendenziös. Denn es wird dadurch so getan, als ob da richtig Schotter zu holen wäre. Die Zahl von 115.000 Euro klingt ja auch nach viel. Wenn dabei aber nicht gesagt wird, dass die Aufwandsentschädigungen von derzeit 35 Personen (5 Präsidiumsmitglieder, 4 Wahlvorstandsmitglieder, 26 Referent_innen) daraus bezahlt werden, dann wird versucht etwas darzustellen, dass es so nicht gibt: nämlich, dass sich hier Leute auf Kosten der Studierenden die Tasche füllen würden. Wird der Betrag auf die Personen und pro Monat heruntergerechnet, kommen theoretisch 274 Euro pro Person und Monat dabei heraus. Über alle Bereiche hinweg ist die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat sicher im Bereich zwischen 30 und 40 Stunden. Das klingt doch gleich viel unspektakulärer als pauschal 115.000 Euro pro Jahr.
Alle hier gemachten Angaben sind in der Satzung der Verfassten Studierendenschaft nachzulesen. Sie ist veröffentlicht und über die Seite der Verfassten Studierendenschaft einzusehen. Wir sind daher der Meinung, dass wir auch bei den Aufwandsentschädigungen transparent agieren.
3. Haushalt der Verfassten Studierendenschaft
3.1 Kontrolle des Haushaltes durch StuPa, die HU, einem Wirtschaftsprüfer und den Landesrechnungshof und Verwendung der Mittel
3.1.1 Vorwurf
Unter dem Titel „Studentische Haushalte im Nebel“ resümierte der Tagesspiegel am 22.02.2018 - ohne dass wir für eine Stellungnahme oder zur Erklärung gefragt wurden - dass der Haushalt der Verfassten Studierendenschaft kaum geprüft würde und eine Kontrolle durch den Landesrechnungshof nicht gegeben sei. Ins gleiche Horn blies zuvor die HU-Zeitung Unaufgefordert, welche eine absolute Intransparenz des Haushaltes festgestellt haben will und meinte, niemand wüsste, was mit dem Geld passiert.
3.1.2 Haushalt der Verfassten Studierendenschaft
Das Finanzreferat des RefRates erstellt jedes Jahr einen Haushalt für das kommende und einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr. Ein Haushalt und ein Nachtragshaushalt für ein Jahr bilden daher den Gesamthaushalt der Verfassten Studierendenschaft. In ihm sind alle Einnahmen und Ausgaben der Verfassten Studierendenschaft detailliert aufgeschlüsselt. Dieser wird fristgerecht vor der entsprechenden Sitzung des Studierendenparlaments an die Mitglieder verschickt und ist für die letzten Jahre auf der Seite des Finanzreferates des RefRates zu finden und für die Jahre davor als Antrag auf den Seiten des Studierendenparlamentes einsehbar. Dabei handelt es sich um die erste von mindestens zwei Lesungen. Die Parlamentarier_innen können Nachfragen stellen, falls irgendetwas am Haushalt unklar ist. Zusätzlich bietet das Finanzreferat - wie auch schon mindestens in den 15 Jahren zuvor - eine Haushaltssprechstunde an. Diese kündigt es im Studierendenparlament auch extra an und veröffentlicht die Sprechstunde auf der Homepage. Sie ist frei zugänglich für alle Studierenden. Weiterhin bietet das Finanzreferat seit jeher an, sich den Haushalt von ihm nach individuell terminlicher Absprache erklären zu lassen. Diese Angebote wurden in den vergangenen Jahren eher selten genutzt. In der zweiten, manchmal erst in der dritten Lesung wird der (Nachtrags-)Haushalt verabschiedet. Es besteht also genug Raum für Nachfragen, Kritik und Kontrolle.
Und trotz all dieser Kontrollmöglichkeiten, die Studierenden offen steht, wird behauptet, der Haushalt der Verfassten Studierendenschaft wäre nicht transparent und es würden Unklarheiten herrschen. Dazu passt es, dass die Zeitung Unaufgefordert für ihren Artikel „Solange keiner hinschaut“ nicht einmal das Finanzreferat nach einer Stellungnahme fragte.
Neben der direkten Kontrolle durch das StuPa bei der Beschlussfassung haben auch die 40 Fachschaftsvertretungen an der HU etwas mit der Verwendung der Mittel zu tun, da sie auf ihren Sitzungen über die Verwendung der ihnen zugeteilten Gelder entscheiden. Nach den im Haushaltsplan aufgelisteten Stellen mit den entsprechenden Personalkosten für alle Bereiche der Studierendenschaft ist der nächstgrößere Anteil im Haushalt das Drittel aller Einnahmen, das den Fachschaften direkt zugeteilt wird. Damit realisieren diese ein Angebot, das näher an den Studierenden nicht sein könnte. Interessanterweise wird diese nervenaufreibende Arbeit von schätzungsweise 500 Aktiven selten in den letzten Medienberichten erwähnt, dabei erfolgt sie vollständig ehrenamtlich und ohne Bezahlung. Sogar die Universität verlässt sich inzwischen auf die zahlreichen Angebote, Informations- und sogar Lehrveranstaltungen, die die Fachschaften jährlich für Studienanfänger_innen anbieten. Eine kleine Zusammenstellung der Aktivitäten der Fachschaften findet sich in einem Artikel auf der RefRat-Homepage.
Darüber hinaus erstellt das Finanzreferat - anders als die HU - einen jährlichen Haushaltsplan, so dass das Studierendenparlament auch jährlich über den Haushaltsplan diskutieren und abstimmen kann. Dies ist nicht selbstverständlich, da es die Landeshaushaltsordnung in ihren §§ 2, 12 erlaubt, sog. Doppelhaushaltspläne zu erstellen. Dies sind Haushaltspläne, die der Einfachheit halber gleich zwei Jahre abdecken. Nach § 8 der Finanzordnung der Studierendenschaft der HU wäre die Erstellung eines solchen Doppelhaushaltsplans auch für das StuPa möglich. Das hätte zur Folge, dass sich das StuPa nur alle zwei Jahre mit dem/n Haushalt/en beschäftigen würde. Da es aber sinnvoll ist, sich Jahr für Jahr mit dem Haushalt zu beschäftigen und aktuelle Entwicklungen so besser darstellen zu können, nimmt das Finanzreferat diese Mehrarbeit gerne auf sich und verzichtet seit jeher auf die Erstellung eines Doppelhaushalts. Folglich ist der Vorwurf der Intransparenz angesichts dessen auch hier völlig fehl am Platz.
3.1.3 Kontrolle durch Hochschule, Wirtschaftsprüfung und Landesrechnungshof
Nach der Verabschiedung durch das Studierendenparlament werden die Haushaltspläne dann zur Prüfung an die Universitätsleitung gesendet. Dort wird er kontrolliert und, wenn alles stimmt, durch das Präsidium genehmigt. Die Probleme in den letzten 15 Jahren beschränkten sich dabei lediglich auf Formalitäten, wie nicht mehr aktuelle Titelnummern, Formatierungswünsche bezüglich Layout und Ähnliches. Ansonsten war und ist der Haushalt immer beanstandungsfrei.
Auch im Nachgang unterliegt der Haushalt der Verfassten Studierendenschaft externer Kontrolle. So wird eine externe Wirtschaftsprüfung hinzugezogen. Diese überprüft den kompletten Haushalt mit ca. 1.500 Buchungen im Haushaltsjahr und kontrolliert die Verwendung der Mittel. Dies alles wird in einem Wirtschaftsprüfbericht zusammengefasst. Die externen Wirtschaftsprüfer_innen haben bislang immer anhand ihrer Prüfung die Entlastung des Finanzreferats empfohlen. Der vom StuPa im Losverfahren aus allen Listen bestimmte Haushaltsausschuss trifft sich im Auftrag des StuPa mit dem Finanzreferat, beschäftigt sich mit dem Wirtschaftsprüfbericht und lässt sich die Geschäfte im Finanzreferat erklären. Darüber berichtet der Haushaltsausschuss dem Studierendenparlament.
Die Ergebnisse des externen Wirtschaftsprüfberichts werden zusammen mit dem Beschluss des StuPa zur Entlastung der Haushaltsrechnung und der Arbeit des RefRats der HU zugeleitet, welche den Bericht ebenfalls nochmal prüft. Diese Überprüfungen verliefen ebenfalls – man ahnt es – bisher beanstandungsfrei.
Der Wirtschaftsprüfbericht wird dann über die Universitätsleitung und die Senatsverwaltung Wissenschaft und Forschung an den Landesrechnungshof gesandt und dort ebenfalls geprüft. Die Senatsverwaltung genehmigt die Entlastung durch das Studierendenparlament.
3.1.4 Fazit - Es braucht kein Nebelhorn, denn es gibt keinen Nebel!
Der Landesrechnungshof, die Hochschulleitung und das Studierendenparlament sind über die Haushalte und die Verwendung der Mittel informiert. Es findet eine externe Kontrolle der Haushalte bis hin zum Berliner Landesrechnungshof statt. Dass die Haushalte im „Nebel“ liegen würden oder niemand wisse, was mit dem Geld geschieht, ist daher ebenfalls eine haltlose Behauptung. Packt die Nebelhörner also wieder ein.
3.2 Höhe des Haushaltes
3.2.1 Vorwurf
Die Mittel der Verfassten Studierendenschaft würden verschwendet, was wir mal als eine sinnfreie Verwendung der Gelder interpretieren wollen. Mal sind es bei diesen Vorwürfen 800.000 Euro, mal 600.000 Euro pro Jahr. Einen vorläufigen Höhepunkt / Tiefpunkt bildete die, vor der Wahl des Studierendenparlaments aufgestellte Frage auf dem Wahlplakat einer Liste „Wo sind unsere 600.000 Euro hin?“, was nichts anderes bedeutet, als dass 600.000 Euro in unklaren Quellen versickert wären. Alle Vorwürfe haben aber eines gemeinsam: Niemand kann erklären, worin die Verschwendung eigentlich bestehen soll.
3.2.2 Aufbau des Haushaltes
Der Haushaltsansatz beträgt derzeit pro Jahr rund 780.000 Euro zu Beginn des Haushaltsjahres im Haushaltsplan ohne Nachtragshaushalt. Dort eingerechnet sind Zuschüsse der HU für den Kinderladen und andere Erstattungen von Ausgaben sowie die Beträge, die zwischen den Konten der Studierendenschaft hin- und hergebucht werden, ohne dass sie tatsächlich ausgegeben werden. Die Haushaltspläne werden hier beim Finanzreferat gemeinsam veröffentlicht und sind sonst auf der jeweiligen Seite des Studierendenparlamentes zur entsprechenden Sitzung des Beschlusses zu finden [https://vertretungen.hu-berlin.de/de/stupa/sitzungen]. Einen Einstieg in den Aufbau des Haushaltes bietet ein Skript auf der Seite des Finanzreferats.
Das Studierendenparlament kann aber nicht über diesen ganzen Haushalt frei verfügen, sondern nur über die Einnahmen aus den Beiträgen zur Studierendenschaft, die für 2018 mit 629.000 Euro angesetzt sind. Ein Drittel davon ist automatisch für die Fachschaften geblockt, was die Finanzordnung so vorsieht (§ 6 Abs. 4 FinO). Damit bestreiten die Fachschaften ihre Arbeit auf Fachbereichsebene (Ersti-Frühstück, Fachschaftsfahrt usw). Ein weiterer großer Teil des verfügbaren Betrags ist für Personalkosten für die vorhandenen Stellen im Beratungssystem und den weiteren Arbeitsbereichen des RefRat, die Bezahlung von Honoraren für die Rechtsberatung anhand bestehender Verträge sowie satzungsgemäß für die Aufwandsentschädigungen geblockt. Da bleiben nicht viele Gelder übrig, über die in RefRat- und Studierendenparlamentssitzungen für Veranstaltungen, Druckerzeugnisse und die Haushalte der Initiativen beschlossen werden kann.
3.2.3 Fazit - Niemand verliert hier die Kontrolle
Die Antwort auf die Frage, wo „unsere“ 780.000 Euro geblieben sind, kann also mit einem Blick in den Haushaltsplan, in die Satzung und Finanzordnung leicht beantwortet werden. Sie fließen in die Fachschaften, ins Personal, wie bspw. die Beratungen (Siehe Punkt 1) und Aufwandsentschädigungen (Siehe Punkt 2), in Musterklagen zur Durchsetzung studentischer Rechte gegenüber der Universität, Veranstaltungen usw. All das steht seit Jahren im Haushalt, der fristgerecht beantragt, beschlossen (Studierendenparlament), kontrolliert (Haushaltsausschuss), weiter kontrolliert (Uni), nochmal kontrolliert (Wirtschaftsprüfung) und nochmal kontrolliert (Landesrechnungshof) wurde und wird. Die transportierten Unterstellungen, dass völlig unklar sei, was mit den Geldern passiert, müssen wir insofern zurückweisen, als dass jede_r, der es wissen möchte, auch erfahren wird, da alle notwendigen Informationen hierfür öffentlich zugänglich sind.
2.1 Vorwürfe
2.2 Warum überhaupt Aufwandsentschädigungen?
Doch zunächst einmal einen Schritt zurück. Warum gibt es überhaupt Aufwandsentschädigungen für Referent_innen des RefRats? Diese gibt es seit Beginn der Verfassten Studierendenschaft an der HU. Die Überlegung, eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, entspringt der Idee, dass sich die Leute das ehrenamtliche Engagement auch leisten können müssen. Wer Kinder hat, neben dem Studium arbeiten gehen muss, chronisch krank ist, von der Gesellschaft behindert wird, aufgrund der Hautfarbe keine Arbeit findet oder allein aufgrund der Staatsangehörigkeit oder anderen rigiden Vorschriften keinen Zugang zu BAföG hat, der_dem fehlen vor allem zwei Dinge für das ehrenamtliche Engagement: Zeit und Geld. Das heißt im Umkehrschluss, dass diese Gruppen sich von vornherein zweimal überlegen müssten, ob sie sich ein ehrenamtliches Engagement in der Verfassten Studierendenschaft leisten könnten. Das würde dazu führen, dass diese Gruppen im RefRat entweder gar nicht oder unterrepräsentiert wären und sich nur Studierende engagieren könnten, die eine entsprechend gute finanzielle Grundausstattung für ein solches Engagement mitbringen. Um dieser Verzerrung der Vertretungsidee aller Studierenden entgegenzuwirken, wurden die Aufwandsentschädigungen eingeführt. So gibt es zumindest eine kleine Anerkennung für die geleistete Arbeit und den tatsächlich entstandenen Aufwand (sei es die Benutzung eigener Arbeitsmittel oder eben Ausgaben, die man hatte, um die Arbeit zu leisten), eine Entschädigung für den Zeitaufwand eben, der nicht zum anderweitigen Geldverdienen oder Studieren genutzt werden kann. Da die meisten Referate mit mehr als einer Person besetzt sind und je nach Situation im RefRat und an der Uni unterschiedlich viel Arbeit im einzelnen Referat anfällt, muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um pauschale Zahlungen des Referates an sich und keine Bezahlung der einzelnen Referent_innen handelt, wie es auch in der Satzung normiert wurde. Dass die finanzielle Aufwandsentschädigung die oft jahrelange strukturelle Schlechterstellung, die Studierenden widerfährt, nur teilweise ausgleichen kann, sollte aber auch klar sein.
2.3 Höhe der Aufwandsentschädigung für Referent_innen
Wer alles Aufwandsentschädigungen bekommt, ist dabei klar in der Satzung geregelt und öffentlich zugänglich. Dies sind die Referent_innen des RefRats (§ 8 Abs. 4, § 10 Abs. 2), der Studentische Wahlvorstand (§ 3 Abs. 4 Wahlordnung der Studierendenschaft HU) und die Mitglieder des StuPa-Präsidiums (§ 6 Abs. 5).
Auch die Höhe der Aufwandsentschädigung ist klar definiert. Sie wird nicht selbstständig von den Referent_innen oder nach Gutdünken im Studierendenparlament festgelegt, sondern orientiert sich am Höchstsatz des BAföG. Kernreferate (Hochschulpolitik, Lehre und Studium, Soziales, Öffentlichkeitsarbeit) bekommen dabei einmal einen BAföG-Höchstsatz, alle anderen Referate bekommen einen halben BAföG-Satz. Einzige Ausnahme ist das Finanzreferat, das aufgrund seiner Arbeitsbelastung und damit höheren zeitlichen Aufwendung einen 0,75 BAföG-Satz pro Person bekommt (Satzung § 8 Abs. 4).
ABER: Diesen halben bzw. ganzen BAföG-Satz bekommt nicht jede_r Referent_in einzeln, sondern er wird lediglich pro Referat vergeben. Gibt es bspw. zwei Referent_innen, dann wird die Aufwandsentschädigung durch diese beiden Personen geteilt. Das heißt, ein Kernreferat, das mit zwei Personen besetzt ist, erhält insgesamt 735 €, jede_r Referent_in damit 367,50 €. Bei den anderen Referaten werden pro Referat 367,50€ (halber BAföG-Satz) an Aufwandsentschädigung vergeben. Ist das Referat mit zwei Referent_innen besetzt, erhält jede_r 183,75 € pro Monat. Auch das steht in der Satzung der Verfassten Studierendenschaft. (§ 8 Abs. 4, § 10 Abs. 2).
2.4 Arbeitsaufwand
Für diese Aufwandsentschädigung arbeiten die Referent_innen selbstorganisiert. Das heißt, sie machen Bürodienst, putzen die Räume selbst, kümmern sich um Büromittelbestellungen und machen die politische Arbeit in ihrem Fachgebiet, beispielsweise Gremiensitzungen und Treffen zur Absprache mit anderen Aktiven oder Gremienmitgliedern. Solche Sitzungen verbrauchen einschließlich der Vorbereitungszeit häufig 5 bis 10 Stunden. Die mindestens anzubietenden Anwesenheitszeiten sind dabei in der Geschäftsordnung des RefRat geregelt. Kernreferate müssen pro Woche mindestens 12 Stunden für das Referat arbeiten, die anderen 6 Stunden (§ 9 Geschäftsordnung RefRat HU Berlin – natürlich auch öffentlich einsehbar.
In der Regel sind die Referent_innen jedoch weit über dieser Zeit anwesend. Denn hinzu kommt noch das wöchentliche Plenum sowie die weitere Zeit, die in die Beratungen und Sprechzeiten der Referate sowie die Bearbeitung politischer Themen fließt. Auf die Stunde heruntergerechnet liegen die Referent_innen bei ihrem Arbeitsaufwand weit unter dem sowieso schon geringen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Aber wir machen das gerne, denn uns ist unsere politische Arbeit verdammt wichtig!
2.5 Kontrolle der Aufwandsentschädigungen
Die Kontrolle durch das Studierendenparlament ist z.B. durch den Jahreshaushalt möglich. Dort wird unter dem Titel „Aufwandsentschädigungen“ über die dafür bereitgestellten Mittel entschieden. Es gibt insgesamt zwei Lesungen des Haushaltes in den öffentlichen StuPa-Sitzungen, sowie ebenfalls zwei Lesungen für den Nachtragshaushalt. Für 2018 ist der Titel mit insgesamt 115.000 Euro angesetzt, das heißt für die 16 Referate des RefRats, Wahlvorstand und StuPa-Präsidium gemeinsam. Die Universitätsleitung bestätigt die Haushaltspläne einschließlich dieser Aufwandsentschädigungen durch ihre Prüfung sowie die anschließende Genehmigung. Soweit wir zurückblicken können, gab es in den vergangenen Jahren lediglich formale Änderungswünsche am Haushalt, wie eine Neuordnung der Titelnummern und ein anderes Layout. Inhaltlich gab es bisher keine Beanstandungen.
2.6 „Arbeiten bis zur Rente“
Die Aufwandsentschädigungen sind steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG. Folglich werden auch keine Rentenabgaben abgeführt. Ein Arbeiten als Referent_in „bis zur Rente“ ist allein daher schon nicht möglich, weil keine Rente bekommt, wer theoretisch ein Leben lang Referent_in war. Warum jemand das aufgrund der Aufwandsentschädigung wollen sollte, erschließt sich uns wegen der aufgezeigten geringen „Entlohnung“ der Referent_innen auch nicht. Jeder SHK-Studijob wird deutlich besser bezahlt, schafft tatsächliche Rentenanwartschaften und ist mit weniger Verantwortung verbunden als ein Referat in der Verfassten Studierendenschaft. Und das selbst unter dem 17 Jahre alten Tarifvertrag StudTV II. Selbst der Hartz IV-Satz liegt höher. Und der ist schon niedrig genug.
2.7 Kritik
Ausgehend von den gerade angestellten Überlegungen halten wir einen Verweis auf die schiere Größe des Titels für Aufwandsentschädigungen im Haushalt ohne genauere Aufschlüsselung für ungenau bis tendenziös. Denn es wird dadurch so getan, als ob da richtig Schotter zu holen wäre. Die Zahl von 115.000 Euro klingt ja auch nach viel. Wenn dabei aber nicht gesagt wird, dass die Aufwandsentschädigungen von derzeit 35 Personen (5 Präsidiumsmitglieder, 4 Wahlvorstandsmitglieder, 26 Referent_innen) daraus bezahlt werden, dann wird versucht etwas darzustellen, dass es so nicht gibt: nämlich, dass sich hier Leute auf Kosten der Studierenden die Tasche füllen würden. Wird der Betrag auf die Personen und pro Monat heruntergerechnet, kommen theoretisch 274 Euro pro Person und Monat dabei heraus. Über alle Bereiche hinweg ist die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat sicher im Bereich zwischen 30 und 40 Stunden. Das klingt doch gleich viel unspektakulärer als pauschal 115.000 Euro pro Jahr.
Alle hier gemachten Angaben sind in der Satzung der Verfassten Studierendenschaft nachzulesen. Sie ist veröffentlicht und über die Seite der Verfassten Studierendenschaft einzusehen. Wir sind daher der Meinung, dass wir auch bei den Aufwandsentschädigungen transparent agieren.
3. Haushalt der Verfassten Studierendenschaft
3.1 Kontrolle des Haushaltes durch StuPa, die HU, einem Wirtschaftsprüfer und den Landesrechnungshof und Verwendung der Mittel
3.1.1 Vorwurf
Unter dem Titel „Studentische Haushalte im Nebel“ resümierte der Tagesspiegel am 22.02.2018 - ohne dass wir für eine Stellungnahme oder zur Erklärung gefragt wurden - dass der Haushalt der Verfassten Studierendenschaft kaum geprüft würde und eine Kontrolle durch den Landesrechnungshof nicht gegeben sei. Ins gleiche Horn blies zuvor die HU-Zeitung Unaufgefordert, welche eine absolute Intransparenz des Haushaltes festgestellt haben will und meinte, niemand wüsste, was mit dem Geld passiert.
3.1.2 Haushalt der Verfassten Studierendenschaft
Das Finanzreferat des RefRates erstellt jedes Jahr einen Haushalt für das kommende und einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr. Ein Haushalt und ein Nachtragshaushalt für ein Jahr bilden daher den Gesamthaushalt der Verfassten Studierendenschaft. In ihm sind alle Einnahmen und Ausgaben der Verfassten Studierendenschaft detailliert aufgeschlüsselt. Dieser wird fristgerecht vor der entsprechenden Sitzung des Studierendenparlaments an die Mitglieder verschickt und ist für die letzten Jahre auf der Seite des Finanzreferates des RefRates zu finden und für die Jahre davor als Antrag auf den Seiten des Studierendenparlamentes einsehbar. Dabei handelt es sich um die erste von mindestens zwei Lesungen. Die Parlamentarier_innen können Nachfragen stellen, falls irgendetwas am Haushalt unklar ist. Zusätzlich bietet das Finanzreferat - wie auch schon mindestens in den 15 Jahren zuvor - eine Haushaltssprechstunde an. Diese kündigt es im Studierendenparlament auch extra an und veröffentlicht die Sprechstunde auf der Homepage. Sie ist frei zugänglich für alle Studierenden. Weiterhin bietet das Finanzreferat seit jeher an, sich den Haushalt von ihm nach individuell terminlicher Absprache erklären zu lassen. Diese Angebote wurden in den vergangenen Jahren eher selten genutzt. In der zweiten, manchmal erst in der dritten Lesung wird der (Nachtrags-)Haushalt verabschiedet. Es besteht also genug Raum für Nachfragen, Kritik und Kontrolle.
Und trotz all dieser Kontrollmöglichkeiten, die Studierenden offen steht, wird behauptet, der Haushalt der Verfassten Studierendenschaft wäre nicht transparent und es würden Unklarheiten herrschen. Dazu passt es, dass die Zeitung Unaufgefordert für ihren Artikel „Solange keiner hinschaut“ nicht einmal das Finanzreferat nach einer Stellungnahme fragte.
Neben der direkten Kontrolle durch das StuPa bei der Beschlussfassung haben auch die 40 Fachschaftsvertretungen an der HU etwas mit der Verwendung der Mittel zu tun, da sie auf ihren Sitzungen über die Verwendung der ihnen zugeteilten Gelder entscheiden. Nach den im Haushaltsplan aufgelisteten Stellen mit den entsprechenden Personalkosten für alle Bereiche der Studierendenschaft ist der nächstgrößere Anteil im Haushalt das Drittel aller Einnahmen, das den Fachschaften direkt zugeteilt wird. Damit realisieren diese ein Angebot, das näher an den Studierenden nicht sein könnte. Interessanterweise wird diese nervenaufreibende Arbeit von schätzungsweise 500 Aktiven selten in den letzten Medienberichten erwähnt, dabei erfolgt sie vollständig ehrenamtlich und ohne Bezahlung. Sogar die Universität verlässt sich inzwischen auf die zahlreichen Angebote, Informations- und sogar Lehrveranstaltungen, die die Fachschaften jährlich für Studienanfänger_innen anbieten. Eine kleine Zusammenstellung der Aktivitäten der Fachschaften findet sich in einem Artikel auf der RefRat-Homepage.
Darüber hinaus erstellt das Finanzreferat - anders als die HU - einen jährlichen Haushaltsplan, so dass das Studierendenparlament auch jährlich über den Haushaltsplan diskutieren und abstimmen kann. Dies ist nicht selbstverständlich, da es die Landeshaushaltsordnung in ihren §§ 2, 12 erlaubt, sog. Doppelhaushaltspläne zu erstellen. Dies sind Haushaltspläne, die der Einfachheit halber gleich zwei Jahre abdecken. Nach § 8 der Finanzordnung der Studierendenschaft der HU wäre die Erstellung eines solchen Doppelhaushaltsplans auch für das StuPa möglich. Das hätte zur Folge, dass sich das StuPa nur alle zwei Jahre mit dem/n Haushalt/en beschäftigen würde. Da es aber sinnvoll ist, sich Jahr für Jahr mit dem Haushalt zu beschäftigen und aktuelle Entwicklungen so besser darstellen zu können, nimmt das Finanzreferat diese Mehrarbeit gerne auf sich und verzichtet seit jeher auf die Erstellung eines Doppelhaushalts. Folglich ist der Vorwurf der Intransparenz angesichts dessen auch hier völlig fehl am Platz.
3.1.3 Kontrolle durch Hochschule, Wirtschaftsprüfung und Landesrechnungshof
Nach der Verabschiedung durch das Studierendenparlament werden die Haushaltspläne dann zur Prüfung an die Universitätsleitung gesendet. Dort wird er kontrolliert und, wenn alles stimmt, durch das Präsidium genehmigt. Die Probleme in den letzten 15 Jahren beschränkten sich dabei lediglich auf Formalitäten, wie nicht mehr aktuelle Titelnummern, Formatierungswünsche bezüglich Layout und Ähnliches. Ansonsten war und ist der Haushalt immer beanstandungsfrei.
Auch im Nachgang unterliegt der Haushalt der Verfassten Studierendenschaft externer Kontrolle. So wird eine externe Wirtschaftsprüfung hinzugezogen. Diese überprüft den kompletten Haushalt mit ca. 1.500 Buchungen im Haushaltsjahr und kontrolliert die Verwendung der Mittel. Dies alles wird in einem Wirtschaftsprüfbericht zusammengefasst. Die externen Wirtschaftsprüfer_innen haben bislang immer anhand ihrer Prüfung die Entlastung des Finanzreferats empfohlen. Der vom StuPa im Losverfahren aus allen Listen bestimmte Haushaltsausschuss trifft sich im Auftrag des StuPa mit dem Finanzreferat, beschäftigt sich mit dem Wirtschaftsprüfbericht und lässt sich die Geschäfte im Finanzreferat erklären. Darüber berichtet der Haushaltsausschuss dem Studierendenparlament.
Die Ergebnisse des externen Wirtschaftsprüfberichts werden zusammen mit dem Beschluss des StuPa zur Entlastung der Haushaltsrechnung und der Arbeit des RefRats der HU zugeleitet, welche den Bericht ebenfalls nochmal prüft. Diese Überprüfungen verliefen ebenfalls – man ahnt es – bisher beanstandungsfrei.
Der Wirtschaftsprüfbericht wird dann über die Universitätsleitung und die Senatsverwaltung Wissenschaft und Forschung an den Landesrechnungshof gesandt und dort ebenfalls geprüft. Die Senatsverwaltung genehmigt die Entlastung durch das Studierendenparlament.
3.1.4 Fazit - Es braucht kein Nebelhorn, denn es gibt keinen Nebel!
Der Landesrechnungshof, die Hochschulleitung und das Studierendenparlament sind über die Haushalte und die Verwendung der Mittel informiert. Es findet eine externe Kontrolle der Haushalte bis hin zum Berliner Landesrechnungshof statt. Dass die Haushalte im „Nebel“ liegen würden oder niemand wisse, was mit dem Geld geschieht, ist daher ebenfalls eine haltlose Behauptung. Packt die Nebelhörner also wieder ein.
3.2 Höhe des Haushaltes
3.2.1 Vorwurf
Die Mittel der Verfassten Studierendenschaft würden verschwendet, was wir mal als eine sinnfreie Verwendung der Gelder interpretieren wollen. Mal sind es bei diesen Vorwürfen 800.000 Euro, mal 600.000 Euro pro Jahr. Einen vorläufigen Höhepunkt / Tiefpunkt bildete die, vor der Wahl des Studierendenparlaments aufgestellte Frage auf dem Wahlplakat einer Liste „Wo sind unsere 600.000 Euro hin?“, was nichts anderes bedeutet, als dass 600.000 Euro in unklaren Quellen versickert wären. Alle Vorwürfe haben aber eines gemeinsam: Niemand kann erklären, worin die Verschwendung eigentlich bestehen soll.
3.2.2 Aufbau des Haushaltes
Der Haushaltsansatz beträgt derzeit pro Jahr rund 780.000 Euro zu Beginn des Haushaltsjahres im Haushaltsplan ohne Nachtragshaushalt. Dort eingerechnet sind Zuschüsse der HU für den Kinderladen und andere Erstattungen von Ausgaben sowie die Beträge, die zwischen den Konten der Studierendenschaft hin- und hergebucht werden, ohne dass sie tatsächlich ausgegeben werden. Die Haushaltspläne werden hier beim Finanzreferat gemeinsam veröffentlicht und sind sonst auf der jeweiligen Seite des Studierendenparlamentes zur entsprechenden Sitzung des Beschlusses zu finden [https://vertretungen.hu-berlin.de/de/stupa/sitzungen]. Einen Einstieg in den Aufbau des Haushaltes bietet ein Skript auf der Seite des Finanzreferats.
Das Studierendenparlament kann aber nicht über diesen ganzen Haushalt frei verfügen, sondern nur über die Einnahmen aus den Beiträgen zur Studierendenschaft, die für 2018 mit 629.000 Euro angesetzt sind. Ein Drittel davon ist automatisch für die Fachschaften geblockt, was die Finanzordnung so vorsieht (§ 6 Abs. 4 FinO). Damit bestreiten die Fachschaften ihre Arbeit auf Fachbereichsebene (Ersti-Frühstück, Fachschaftsfahrt usw). Ein weiterer großer Teil des verfügbaren Betrags ist für Personalkosten für die vorhandenen Stellen im Beratungssystem und den weiteren Arbeitsbereichen des RefRat, die Bezahlung von Honoraren für die Rechtsberatung anhand bestehender Verträge sowie satzungsgemäß für die Aufwandsentschädigungen geblockt. Da bleiben nicht viele Gelder übrig, über die in RefRat- und Studierendenparlamentssitzungen für Veranstaltungen, Druckerzeugnisse und die Haushalte der Initiativen beschlossen werden kann.
3.2.3 Fazit - Niemand verliert hier die Kontrolle
Die Antwort auf die Frage, wo „unsere“ 780.000 Euro geblieben sind, kann also mit einem Blick in den Haushaltsplan, in die Satzung und Finanzordnung leicht beantwortet werden. Sie fließen in die Fachschaften, ins Personal, wie bspw. die Beratungen (Siehe Punkt 1) und Aufwandsentschädigungen (Siehe Punkt 2), in Musterklagen zur Durchsetzung studentischer Rechte gegenüber der Universität, Veranstaltungen usw. All das steht seit Jahren im Haushalt, der fristgerecht beantragt, beschlossen (Studierendenparlament), kontrolliert (Haushaltsausschuss), weiter kontrolliert (Uni), nochmal kontrolliert (Wirtschaftsprüfung) und nochmal kontrolliert (Landesrechnungshof) wurde und wird. Die transportierten Unterstellungen, dass völlig unklar sei, was mit den Geldern passiert, müssen wir insofern zurückweisen, als dass jede_r, der es wissen möchte, auch erfahren wird, da alle notwendigen Informationen hierfür öffentlich zugänglich sind.
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