Lehre und Studium
Referent*innen:
Ali und Benni.
Wenn ihr Beratung oder Auskunft sucht, trefft ihr uns Dienstags von 16 Uhr bis 17 Uhr in unserer Sprechstunde. Wenn ihr an unserer Sprechstunde teilnehmen wollt, schreibt uns bitte eine E-Mail. Spontan vorbeikommen ist auch möglich.
Ihr erreicht uns außerdem telefonisch jeden Montag zwischen 14 und 16 Uhr unter (030) 2093-46662.
Eventuelle Änderungen werden hier angekündigt.
Für aktuelle Infos aus Hochschulpolitik und RefRat, folgt uns auf Twitter!
Wir bieten Beratung von Studierenden für Studierende und beantworten Fragen zu diversen Themen aus dem Studiumsalltag:
- Studien- und Prüfungsordnungen
- Nicht bestandene oder fehlerhaft bewertete Prüfungen
- Vorbereitung von Gegendarstellungsverfahren
- Probleme mit dem Prüfungsamt oder dem Prüfungsausschuss
- Exmatrikulation
- Täuschungs- oder Plagiatsvorwürfe
- Studienplatzbewerbung und Einklage
- Auslaufende Studiengänge und -ordnungen
- Post von der Universität
- Anwesenheitspflicht und Anwesenheitskontrollen
Zusätzlich zur regulären Beratung während der Sprechzeiten steht im zwei Wochen Rythmus ein Anwalt zur Hochschul- und Prüfungsrechtsberatung zur Verfügung. Diese Beratung ist für Ratsuchende kostenlos. Wenn ihr eine rechtliche Beratung zu anderen Themen benötigt, wendet euch bitte an unsere allgemeine Rechtsberatung.
Voraussetzung für die Teilnahme an der anwaltlichen Hochschulrechtsberatung ist allerdings ein vorheriger Kontakt mit dem LuSt-Referat, per Email. Dabei geht es um eine erste Einschätzung des Anliegens, ob überhaupt eine rechtliche Beratung nötig ist und um sicherzustellen, dass beim Anwaltsgespräch auch alle benötigten Unterlagen vorliegen.
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Corona-bedingt kann die Beratung derzeit nur online stattfinden. Dafür meldet euch bitte per Mail unter lust @ refrat.hu-berlin.de. Falls ihr größere Dokumente habt, gebt diese bitte mit an.
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Die Rechtsberatung findet an folgenden Terminen ab 16 Uhr statt:
16.11.2022 (Videokonferenz)
30.11.2022 (Videokonferenz)
14.12.2022 (Videokonferenz)
Auch für (bzw. gegen) Ablehnungen zum Sommersemester 2023 werden wir wieder Einklageberatungen an folgenden Terminen anbieten
- Montag 20.03 - 14:30 Uhr
- Freitag 24.03 - 17:00 Uhr
Die Liste der Termine wird laufend aktualisiert.
In den Einklageberatungsrunden informieren wir zum Thema Einklagen mit allen Interessierten. Es handelt sich um eine Gruppenberatung, deshalb seid bitte pünktlich.
Wenn ihr bereits einen Ablehnungsbescheid bekommen habt, habt diesen bitte zur Hand.
Beachtet, dass mit Zustellung des Ablehnungsbescheid (in den allermeisten Fällen) eine Monatsfrist für das Erheben der Klage ausgelöst wird.
+++ Achtung: Studienbewerber*innen, die eine Einklage in einen zulassungsbeschränkten, weiterführenden Studiengang (Master, Zertifikat etc., ausgenommen M. Ed.) erwägen, müssen gemäß ZSP-HU
§7 Abs. 1 den Antrag zur Zulassung auf Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität bis zum Ende des zweiten, auf den Ablauf der Bewerbungsfrist für das jeweilige Studienangebot folgenden Monats (hier 31.03.23) stellen.
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Wenn ihr aktuell eine Studienplatzklage laufen habt und Fragen zu Briefen des Gerichts oder zu einem Vergleichsangebot der Gegenseite habt, kommt zu uns in die Sprechstunde oder schreibt uns eine Email.
Da wir auf diese Missverständnis in letzter Zeit immer häufiger hingewiesen werden:
Der "numerus clausus" - oder kurz "nc" - ist KEINE Bewerbungsgrenze, sondern eine Zulassungsgrenze. Auf den ersten Blick mag dies kein großer Unterschied sein, aber er ist entscheidend.
Denn: als Abiturient_innen könnt ihr euch mit jedem beliebigen Abi-schnitt bewerben - sollte die Bewerbung abgelehnt werden, gibt es in der überwiegenden Mehrheit der Fälle gute Aussichten, sich dagegen zu Wehr zu setzen und dennoch das Wunschstudium aufnehmen zu können.