Sprechzeiten & Kontakt

Wenn ihr Beratung oder Auskunft sucht, trefft ihr uns in unseren Sprechstunden.
 
In Person/ Online Beratung:
Dienstag, 16-17 Uhr
 
Die Sprechstunde findet online unter https://meet.refrat.org/Hochschulberatung oder in Person in unserem Büro (Ziegelstr. 4, 10117 Berlin, 1. Stock, Beratungsraum 1) statt. Wenn ihr an unserer Online/ In Person Sprechstunde teilnehmen wollt, schreibt uns bitte eine E-Mail. Spontan vorbeikommen ist auch möglich.
 
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag, 14-16 Uhr 
Donnerstag, 14-16 Uhr
 
Telefonisch sind wir unter (030) 2093-46662 erreichbar.
 
Bei Bedarf kann die persönliche Beratung auch zu den anderen Sprechzeiten stattfinden. Dafür schreibt uns gerne einfach eine Mail!
 
Hier erreicht ihr uns per Mail: lust@refrat.hu-berlin.de

Eventuelle Änderungen werden hier angekündigt.
Für aktuelle Infos aus Hochschulpolitik und RefRat, folgt uns auf bluesky

Oft angekündigt und jetzt endlich da: Der 4. Prüfungsversuch!

Nach Druck durch Studierende in der Kommission für Lehre und Studium hat sich die HU dazu entschieden, den 4. Prüfungsversuch als Umsetzung von § 30 Abs. 4 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist einzuführen. Das bedeutet, dass ihr ab dem ersten Prüfungsversuch im Wintersemester 2024/25 insgesamt vier Prüfungsversuche habt. Nachzulesen ist das hier

Nun liegt es an den Instituten wie genau sie diese das umsetzen, in der Regel werdet ihr vorher ein Angebot zur Studienfachberatung erhalten. Falls es trotzdem Probleme bei euch mit der Umsetzung geben sollte, dann schreibt uns - wir beraten gerne!


Nachteilsausgleich bei AD(H)S/chronischer Krankheit

++ NEU ++ 

Vordruck Nachteilsausgleich bei ADHS/chronischer Krankheit: Download

Wenn ihr einen Nachteilsausgleich auf der Basis von AD(H)S oder chronischer Krankheit stellen wollt, findet ihr hier allgemeine Hinweise und die Rechtsgrundlagen sowie einen Vordruck für das fachärztliche Attest und den Antrag selbst, die ihr zusammen einreichen müsst. 


Beratung

Wir bieten Beratung von Studierenden für Studierende und beantworten Fragen zu diversen Themen aus dem Studiumsalltag:
 
  • Studien- und Prüfungsordnungen
  • Nicht bestandene oder fehlerhaft bewertete Prüfungen
  • Vorbereitung von Gegendarstellungsverfahren
  • Probleme mit dem Prüfungsamt oder dem Prüfungsausschuss
  • Exmatrikulation
  • Täuschungs- oder Plagiatsvorwürfe
  • Studienplatzbewerbung und Einklage
  • Auslaufende Studiengänge und -ordnungen
  • Post von der Universität
  • Anwesenheitspflicht und Anwesenheitskontrollen
  • Probleme & Konflikte mit Dozierenden (Machtmissbrauch) 
Andere Anlaufstellen für Probleme im Fachbereich sind die Fachschaftsvertretungen und ihre Studienfachberater*innen. Auch Compass sowie weitere verschiedene Beratungsstellen können in vielen Belangen weiterhelfen.
 
Zum Thema Studium und Enthinderung könnt ihr euch an die Schwerbehindertenbeauftragten der HU wenden. Auch das Studierendenwerk berät zu Themen wie Studienfinanzierung und Barrierefreiheit. 
 
Weiterführende Informationen
Zentrale Studien- und Prüfungsordnung der HU
Studierendenservice und Immatrikulationsbüro der HU 
Termine und Fristen an der HU

Anwaltliche Hochschul- und Prüfungsrechtsberatung

Zusätzlich zur offenen Beratung  steht alle zwei Wochen ein Anwalt zur Hochschul- und Prüfungsrechtsberatung zur Verfügung. Diese Beratung ist für Ratsuchende kostenlos. Wenn ihr eine rechtliche Beratung zu anderen Themen benötigt, wendet euch bitte an unsere anderen Rechtsberatungen.

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Die Hochschul-Rechtsberatung findet in Präsenz, in den Räumen des RefRats statt (Ziegelstraße 4, 10117 Berlin). Die Räume sind derzeit wegen Umbaumaßnahmen nicht barrierefrei erreichbar. Wir bieten die Möglichkeit einer digitalen Beratung an. 
Voraussetzung für einen Termin bei der Hochschulrechtsberatung ist eine vorherige Anmeldung  und Terminabsprache per Email via lust@refrat.hu-berlin.de. Dabei geht es um eine erste Einschätzung des Anliegens, ob überhaupt eine rechtliche Beratung nötig ist und um sicherzustellen, dass beim Anwaltsgespräch auch alle benötigten Unterlagen vorliegen.
 
+++

Die Hochschul-Rechtsberatung findet an folgenden Terminen ab 16 Uhr statt:

23.07.2025

06.08.2025

17.09.2025

01.10.2025

 

 

 


Einklageberatung

+++ Achtung Für die Einklage in einen zulassungsbeschränkten, weiterführenden Studiengang muss der Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität für das WiSe 25/26 bis zum 31.07.2025 gestellt werden, wenn er nicht bereits zusammen mit der Bewerbung gestellt wurde. +++
 
Einklageberatung zum WiSe 2025/2026 - Beratungstermine: 
*kurzfristige Änderungen vorbehalten*
 
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Die Einklagungen finden über Jitsi im folgenden Raum statt: 
https://meet2.refr.at/Einklageberatung
 
In der Einklageberatung informieren wir zum Thema Studienplatzklage, Verfahren und Kosten für alle Interessierten. Es handelt sich um eine Gruppenberatung, deshalb seid bitte pünktlich. Wenn ihr bereits einen Ablehnungsbescheid bekommen habt, habt diesen bitte zur Hand.
 
Beachtet, dass mit Zustellung des Ablehnungsbescheid per Rechtsbehelfbelehrung eine Monatsfrist für das Erheben der Klage ausgelöst wird.
 
Achtung: Studienbewerber*innen, die eine Einklage in einen zulassungsbeschränkten, weiterführenden Studiengang (Master, Zertifikat etc., ausgenommen M. Ed.) erwägen, müssen gemäß ZSP-HU §7 Abs. 1 den Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität bis zum Ende des zweiten, auf den Ablauf der Bewerbungsfrist für das jeweilige Studienangebot folgenden Monats stellen. Für das WiSe 25/26 ist das der 31.07.2025. 
 
Für zulassungsfreie Master ist die Frist: 30.09.2025
Für alle Bachelor ist die Frist: 30.09.2025
 
Wenn ihr aktuell eine Studienplatzklage laufen habt und Fragen zu Briefen des Gerichts oder einem Vergleichsangebot der Gegenseite habt, kommt zu uns in die Sprechstunde oder schreibt eine Email.
 
Schonmal vorab informieren zum Einklageverfahren und den universitären und politischen Hintergründen könnt ihr euch hier

Antrags-Vordrucke

Wir stellen euch verschiedene Vordrucke zu typischen Anliegen im Studium zur Verfügung. Zur Beantragung müsst ihr den jeweiligen Antrag ausfüllen und ihn bei eurem jeweiligen Prüfungsausschuss einreichen. Dieser entscheidet dann über die Gewährung des Antrags. 

Wenn ihr bei der Beantragung Unterstützung braucht oder Rückfragen habt, meldet euch gerne per Mail bei uns!

++ NEU ++ Nachteilsausgleich bei ADHS/chronischer Krankheit: Download 

Wenn ihr einen Nachteilsausgleich auf der Basis von AD(H)S oder chronischer Krankheit stellen wollt, findet ihr hier allgemeine Hinweise und die Rechtsgrundlagen sowie einen Vordruck für das fachärztliche Attest und den Antrag selbst, die ihr zusammen einreichen müsst. 

Zusätzlicher Prüfungsversuch zu Beginn des nächsten Semesters: Download

Alle Studierenden haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen zusätzlichen zeitnahen Prüfungsversuch zu Beginn des nächsten Semesters (§ 30 Abs. 4 BerlHG). Wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt oder euer Fachbereich euch nicht die vorgeschriebenen zwei Prüfungstermine zur Verfügung gestellt hat (§ 30 Abs. 7 BerlHG) könnt ihr den zusätzlichen Prüfungsversuch mit diesem Antrag beim Prüfungsausschuss beantragen.

Modulzulassung/Bestätigung der Nichtzulassung: Download

Wenn ihr in einem Pflichtmodul keinen Platz erhalten habt und euch dadurch eine Verzögerung eures Studienverlaufs oder Abschlusses droht, könnt ihr diesen Antrag an das zuständige Prüfungsbüro schicken. Damit sichert ihr euch entweder einen Platz in den entsprechenden Modulveranstaltungen oder eine Bestätigung darüber, dass die Universität durch Nichtzulassung vorsätzlich eure Studienzeit verlängert. 

Cooper-Test (Sportwissenschaften) Leistungsanerkennung: Download

In einigen Modulen der Sportwissenschaften wird von Studierenden die Erbringung eines Cooper-Tests verlangt. Dieser ist als Arbeitsleistung allerdings nicht in der Studienordnung vorgesehen und kann so auch nicht verlangt werden. Wenn ihr also alle anderen tatsächlich in der Studienordnung vorgesehenen Leistungen erbracht habt könnt ihr mit diesem Antrag die Anerkennung eurer Studienleistungen nach § 23a I BerlHG beantragen und das Modul abschließen.

Spielanalyse & Lerntagebuch (Sportwissenschaften) Leistungsanerkennung: Download

In einigen Modulen der Sportwissenschaften wird von Studierenden die Erbringung einer Spielanalyse plus Lerntagebuch verlangt. Diese sind als Arbeitsleistung nicht in der Studienordnung vorgesehen und können nicht verlangt werden. Wenn ihr also alle anderen tatsächlich in der Studienordnung vorgesehenen Leistungen erbracht habt könnt ihr mit diesem Antrag die Anerkennung eurer Studienleistungen nach § 23a I BerlHG beantragen und das Modul abschließen.

Bewegungsanalyse (Sportwissenschaften) Leistungsanerkennung: Download

In einigen Modulen der Sportwissenschaften wird von Studierenden die Erbringung einer Beweungsanalyse verlangt. Diese sind als Arbeitsleistung allerdings nicht in der Studienordnung vorgesehen und können nicht verlangt werden. Wenn ihr also alle anderen tatsächlich vorgesehenen Leistungen erbracht habt könnt ihr mit diesem Antrag die Anerkennung eurer Studienleistungen nach § 23a I BerlHG beantragen und das Modul abschließen.


Neu! Anwesenheitskontrolle-Plakate

Das Referat für Lehre und Studium war fleißig und hat wieder Anwesenheitskontrollen-Plakate drucken lassen. Darauf steht, dass nach § 93. Abs. 2 S. 1 der Zentralen Studien- und Prüfungsordnung die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen "nicht kontrolliert und nicht bestätigt" werden darf. Eine Kopie in digital gibt es hier.

Wenn ihr Plakate zum Aufhängen in eurem Institut haben wollt, dann schreibt uns gerne unter lust@refrat.hu-berlin.de! Wir verschicken diese auch gern!


  • geändert:09.07.25, 22:01