Sprechzeiten & Kontakt
Eventuelle Änderungen werden hier angekündigt.
Für aktuelle Infos aus Hochschulpolitik und RefRat, folgt uns auf X (ehemals Twitter)!
Beratung
- Studien- und Prüfungsordnungen
- Nicht bestandene oder fehlerhaft bewertete Prüfungen
- Vorbereitung von Gegendarstellungsverfahren
- Probleme mit dem Prüfungsamt oder dem Prüfungsausschuss
- Exmatrikulation
- Täuschungs- oder Plagiatsvorwürfe
- Studienplatzbewerbung und Einklage
- Auslaufende Studiengänge und -ordnungen
- Post von der Universität
- Anwesenheitspflicht und Anwesenheitskontrollen
- Probleme & Konflikte mit Dozierenden (Machtmissbrauch)
Anwaltliche Hochschul- und Prüfungsrechtsberatung
Zusätzlich zur regulären Beratung während der Sprechzeiten steht im zwei Wochen Rythmus ein Anwalt zur Hochschul- und Prüfungsrechtsberatung zur Verfügung. Diese Beratung ist für Ratsuchende kostenlos. Wenn ihr eine rechtliche Beratung zu anderen Themen benötigt, wendet euch bitte an unsere allgemeine Rechtsberatung.
Voraussetzung für die Teilnahme an der anwaltlichen Hochschulrechtsberatung ist allerdings ein vorheriger Kontakt mit dem LuSt-Referat, per Email. Dabei geht es um eine erste Einschätzung des Anliegens, ob überhaupt eine rechtliche Beratung nötig ist und um sicherzustellen, dass beim Anwaltsgespräch auch alle benötigten Unterlagen vorliegen.
Die Rechtsberatung findet an folgenden Terminen ab 16 Uhr statt:
30.10.2024
13.11.2024
27.11.2024
11.12.2024
08.01.2025
22.01.2025
05.02.2025
Kurzinfo zu nc und Studienplatzbewerbung
Da wir auf diese Missverständnis in letzter Zeit immer häufiger hingewiesen werden:
Einklageberatung
Antrags-Vordrucke
Wir stellen euch verschiedene Vordrucke zu typischen Anliegen im Studium zur Verfügung. Zur Beantragung müsst ihr den jeweiligen Antrag ausfüllen und ihn bei eurem jeweiligen Prüfungsausschuss einreichen. Dieser entscheidet dann über die Gewährung des Beantragten.
Wenn ihr bei der Beantragung Unterstützung braucht oder Rückfragen habt, meldet euch gerne per Mail bei uns!
Zusätzlicher zeitnaher Prüfungsversuch zu Beginn des nächsten Semesters: Download
Alle Studierenden haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen zusätzlichen zeitnahen Prüfungsversuch zu Beginn des nächsten Semesters (§ 30 Abs. 4 BerlHG). Diesen Anspruch habt ihr entweder wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt, oder wenn euer Fachbereich euch nicht die vorgeschriebenen zwei Prüfungstermine zur Verfügung gestellt hat (§ 30 Abs. 7 BerlHG). Diesen zusätzlichen Prüfungsversuch könnt ihr mit diesem Antrag beim Prüfungsausschuss beantragen.
Vierter Prüfungsversuch: Download
Allen Studierenden steht nach § 30 Abs. 4 BerlHG ein weiterer, über die Studien- und Prüfungsordnung hinausgehender Prüfungsversuch zu, sofern Sie an der Studienfachberatung teilnehmen. Es gibt also 4 Prüfungsversuche (NICHT nur 3). Diesen 4. Prüfungsversuch könnt ihr mit diesem Antrag beim Prüfungsausschuss beantragen. Aktuell erkennt die HU diesen Prüfungsversuch allerdings nicht an. Sollte ihr den 3. Prüfungsversuch nicht bestanden haben, dann meldet euch bitte SOFORT bei uns, damit wir eine rechtliche Beratung durchführen können.
Nachteilsausgleich: Download
Zur Orientierung verlinken wir euch hier das Merkblatt zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs das die HU selbst zur Verfügung stellt. Wenn ihr Fragen zur Antragsstellung habt oder sich bei euch Probleme ergeben meldet euch jederzeit gerne bei uns.
Modulzulassung/Bestätigung der Nichtzulassung: Download
Wenn ihr in einem Pflichtmodul keinen Platz erhalten habt und euch dadurch eine Verzögerung eures Studienverlaufs oder Abschlusses droht, könnt ihr diesen Antrag an das zuständige Prüfungsbüro schicken. Damit sichert ihr euch entweder einen Platz in den entsprechenden Modulveranstaltungen oder eine Bestätigung darüber, dass die Universität durch Nichtzulassung vorsätzlich eure Studienzeit verlängert.
Cooper-Test (Sportwissenschaften), Leistungsanerkennung: Download
In einigen Modulen der Sportwissenschaften wird von Studierenden die Erbringung eines Cooper-Tests verlangt. Dieser ist als Arbeitsleistung allerdings nicht in der Studienordnung vorgesehen und kann so auch nicht verlangt werden. Wenn ihr also alle anderen tatsächlich (in der Studienordnung) vorgesehenen Leistungen erbracht habt könnt ihr mit diesem Antrag die Anerkennung eurer Studienleistungen (§ 23a I BerlHG) beantragen - und damit das Modul abschließen.
Spielanalyse & Lerntagebuch (Sportwissenschaften), Leistungsanerkennung: Download
In einigen Modulen der Sportwissenschaften wird von Studierenden die Erbringung einer Spielanalyse + Lerntagebuch verlangt. Diese sind als Arbeitsleistung allerdings nicht in der Studienordnung vorgesehen und können so auch nicht verlangt werden. Wenn ihr also alle anderen tatsächlich (in der Studienordnung) vorgesehenen Leistungen erbracht habt könnt ihr mit diesem Antrag die Anerkennung eurer Studienleistungen (§ 23a I BerlHG) beantragen - und damit das Modul abschließen.
Bewegungsanalyse (Sportwissenschaften), Leistungsanerkennung: Download
In einigen Modulen der Sportwissenschaften wird von Studierenden die Erbringung einer Spielanalyse + Lerntagebuch verlangt. Diese sind als Arbeitsleistung allerdings nicht in der Studienordnung vorgesehen und können so auch nicht verlangt werden. Wenn ihr also alle anderen tatsächlich (in der Studienordnung) vorgesehenen Leistungen erbracht habt könnt ihr mit diesem Antrag die Anerkennung eurer Studienleistungen (§ 23a I BerlHG) beantragen - und damit das Modul abschließen.
Neu! Anwesenheitskontrolle-Plakate
Das Referat für Lehre und Studium war fleißig und hat wieder Anwesenheitskontrollen-Plakate drucken lassen. Darauf steht, dass nach § 93. Abs. 2 S. 1 der Zentralen Studien- und Prüfungsordnung die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen "nicht kontrolliert und nicht bestätigt" werden darf. Eine Kopie in digital gibt es hier.
Wenn ihr Plakate zum Aufhängen in eurem Institut haben wollt, dann schreibt uns gerne unter lust@refrat.hu-berlin.de! Wir verschicken diese auch gern!