Sprechzeiten & Kontakt

Wenn ihr Beratung oder Auskunft sucht, trefft ihr uns in unseren Sprechstunden.
 
In Person/ Online Beratung:
Dienstag, 16-17 Uhr
 
Die Sprechstunde findet online unter https://meet2.refr.at/Sprechstunde oder in Person in unserem Büro (Ziegelstr. 4, 10117 Berlin, 1. Stock, Beratungsraum 1) statt. Wenn ihr an unserer Online/ In Person Sprechstunde teilnehmen wollt, schreibt uns bitte eine E-Mail. Spontan vorbeikommen ist auch möglich.
 
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag, 14-16 Uhr 
Donnerstag, 12-14 Uhr
 
Telefonisch sind wir unter (030) 2093-46662 erreichbar.
 
Bei Bedarf kann die persönliche Beratung auch zu den anderen Sprechzeiten stattfinden. Dafür schreibt uns gerne einfach eine Mail!
 
Hier erreicht ihr uns per Mail: lust@refrat.hu-berlin.de

Eventuelle Änderungen werden hier angekündigt.
Für aktuelle Infos aus Hochschulpolitik und RefRat, folgt uns auf X (ehemals Twitter)!

Beratung

Wir bieten Beratung von Studierenden für Studierende und beantworten Fragen zu diversen Themen aus dem Studiumsalltag:
 
  • Studien- und Prüfungsordnungen
  • Nicht bestandene oder fehlerhaft bewertete Prüfungen
  • Vorbereitung von Gegendarstellungsverfahren
  • Probleme mit dem Prüfungsamt oder dem Prüfungsausschuss
  • Exmatrikulation
  • Täuschungs- oder Plagiatsvorwürfe
  • Studienplatzbewerbung und Einklage
  • Auslaufende Studiengänge und -ordnungen
  • Post von der Universität
  • Anwesenheitspflicht und Anwesenheitskontrollen
  • Probleme & Konflikte mit Dozierenden (Machtmissbrauch) 

Anwaltliche Hochschul- und Prüfungsrechtsberatung

Zusätzlich zur regulären Beratung während der Sprechzeiten steht im zwei Wochen Rythmus ein Anwalt zur Hochschul- und Prüfungsrechtsberatung zur Verfügung. Diese Beratung ist für Ratsuchende kostenlos. Wenn ihr eine rechtliche Beratung zu anderen Themen benötigt, wendet euch bitte an unsere allgemeine Rechtsberatung.
Voraussetzung für die Teilnahme an der anwaltlichen Hochschulrechtsberatung ist allerdings ein vorheriger Kontakt mit dem LuSt-Referat, per Email. Dabei geht es um eine erste Einschätzung des Anliegens, ob überhaupt eine rechtliche Beratung nötig ist und um sicherzustellen, dass beim Anwaltsgespräch auch alle benötigten Unterlagen vorliegen.

 
+++
Die Rechtsberatung findet in Präsenz, in den Büroräumen des Referent*innen Rat's statt (Ziegelstraße 4, 1. Stock). Das RefRat Büro ist derzeit wegen Umbaumaßnahmen nicht barrierefrei erreichbar. Wenn ihr aus irgendeinem Grund nicht in Präsenz kommen wollt oder könnt bieten wir jedoch weiterhin auch die Möglichkeit einer digitalen Beratung an. 
Voraussetzung für eine Teilnahme an der Rechtsberatung ist die vorherige Anmeldung an uns, damit wir euer Anliegen einschätzen und euch einen Zeitslot zuteilen können.
Die Anmeldung erfolgt an: lust@refrat.hu-berlin.de.
Falls ihr bereits Dokumente zu eurer Frage/eurem Problem habt, schickt diese bitte mit.
+++


Die Rechtsberatung findet an folgenden Terminen ab 16 Uhr statt:

30.10.2024

13.11.2024

27.11.2024

11.12.2024

08.01.2025

22.01.2025

05.02.2025

-------------------
Wenn ihr eine Rechtliche Beratung in anderen Sachgebieten benötigt wendet euch an die allgemeine Rechtsberatung.

 


Kurzinfo zu nc und Studienplatzbewerbung

Da wir auf diese Missverständnis in letzter Zeit immer häufiger hingewiesen werden:

Der "numerus clausus" - oder kurz "nc" - ist KEINE Bewerbungsgrenze, sondern eine Zulassungsgrenze. Auf den ersten Blick mag dies kein großer Unterschied sein, aber er ist entscheidend.
Denn: als Abiturient_innen könnt ihr euch mit jedem beliebigen Abi-schnitt bewerben - sollte die Bewerbung abgelehnt werden, gibt es in der überwiegenden Mehrheit der Fälle gute Aussichten, sich dagegen zu Wehr zu setzen und dennoch das Wunschstudium aufnehmen zu können.
mehr infos zur Klage gegen abgelehnte Zulassungsanträge

Einklageberatung

Einklageberatung zum WiSe 2024/25 - Beratungstermine: 
*kurzfristige Änderungen vorbehalten*
 
- 26.08 - 15 Uhr 
- 06.09 - 14 Uhr
- 19.09 - 16 Uhr 
- 26.09 - 16 Uhr 
 
Die Einklagungen werden über Jitsi jeweils im folgenden Raum stattfinden: https://meet2.refr.at/Einklageberatung
 
In den Einklageberatungsrunden informieren wir zum Thema Einklagen mit allen Interessierten. Es handelt sich um eine Gruppenberatung, deshalb seid bitte pünktlich.
 
Wenn ihr bereits einen Ablehnungsbescheid bekommen habt, habt diesen bitte zur Hand.
 
Beachtet, dass mit Zustellung des Ablehnungsbescheid (in den allermeisten Fällen) eine Monatsfrist für das Erheben der Klage ausgelöst wird.
 
+++ Achtung: Studienbewerber*innen, die eine Einklage in einen zulassungsbeschränkten, weiterführenden Studiengang (Master, Zertifikat etc., ausgenommen M. Ed.) erwägen, müssen gemäß ZSP-HU §7 Abs. 1 den Antrag zur Zulassung auf Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität bis zum Ende des zweiten, auf den Ablauf der Bewerbungsfrist für das jeweilige Studienangebot folgenden Monats stellen. +++
 
Für den Master ist die Frist: 31.07.2024
Für den Bachelor ist die Frist: 30.09.2024
 
Wenn ihr aktuell eine Studienplatzklage laufen habt und Fragen zu Briefen des Gerichts oder zu einem Vergleichsangebot der Gegenseite habt, kommt zu uns in die Sprechstunde oder schreibt uns eine Email.
 
Schonmal vorab informieren zum Einklageverfahren und den universitären und politischen Hintergründen könnt ihr euch Hier

Antrags-Vordrucke

Wir stellen euch verschiedene Vordrucke zu typischen Anliegen im Studium zur Verfügung. Zur Beantragung müsst ihr den jeweiligen Antrag ausfüllen und ihn bei eurem jeweiligen Prüfungsausschuss einreichen. Dieser entscheidet dann über die Gewährung des Beantragten. 

Wenn ihr bei der Beantragung Unterstützung braucht oder Rückfragen habt, meldet euch gerne per Mail bei uns!

Zusätzlicher zeitnaher Prüfungsversuch zu Beginn des nächsten Semesters: Download

Alle Studierenden haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen zusätzlichen zeitnahen Prüfungsversuch zu Beginn des nächsten Semesters (§ 30 Abs. 4 BerlHG). Diesen Anspruch habt ihr entweder wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt, oder wenn euer Fachbereich euch nicht die vorgeschriebenen zwei Prüfungstermine zur Verfügung gestellt hat (§ 30 Abs. 7 BerlHG). Diesen zusätzlichen Prüfungsversuch könnt ihr mit diesem Antrag beim Prüfungsausschuss beantragen.

Vierter Prüfungsversuch: Download

Allen Studierenden steht nach § 30 Abs. 4 BerlHG ein weiterer, über die Studien- und Prüfungsordnung hinausgehender Prüfungsversuch zu, sofern Sie an der Studienfachberatung teilnehmen. Es gibt also 4 Prüfungsversuche (NICHT nur 3). Diesen 4. Prüfungsversuch könnt ihr mit diesem Antrag beim Prüfungsausschuss beantragen. Aktuell erkennt die HU diesen Prüfungsversuch allerdings nicht an. Sollte ihr den 3. Prüfungsversuch nicht bestanden haben, dann meldet euch bitte SOFORT bei uns, damit wir eine rechtliche Beratung durchführen können.

Nachteilsausgleich: Download 

Zur Orientierung verlinken wir euch hier das Merkblatt zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs das die HU selbst zur Verfügung stellt. Wenn ihr Fragen zur Antragsstellung habt oder sich bei euch Probleme ergeben meldet euch jederzeit gerne bei uns. 

Modulzulassung/Bestätigung der Nichtzulassung: Download

Wenn ihr in einem Pflichtmodul keinen Platz erhalten habt und euch dadurch eine Verzögerung eures Studienverlaufs oder Abschlusses droht, könnt ihr diesen Antrag an das zuständige Prüfungsbüro schicken. Damit sichert ihr euch entweder einen Platz in den entsprechenden Modulveranstaltungen oder eine Bestätigung darüber, dass die Universität durch Nichtzulassung vorsätzlich eure Studienzeit verlängert. 

Cooper-Test (Sportwissenschaften), Leistungsanerkennung: Download

In einigen Modulen der Sportwissenschaften wird von Studierenden die Erbringung eines Cooper-Tests verlangt. Dieser ist als Arbeitsleistung allerdings nicht in der Studienordnung vorgesehen und kann so auch nicht verlangt werden. Wenn ihr also alle anderen tatsächlich (in der Studienordnung) vorgesehenen Leistungen erbracht habt könnt ihr mit diesem Antrag die Anerkennung eurer Studienleistungen (§ 23a I BerlHG) beantragen - und damit das Modul abschließen.

Spielanalyse & Lerntagebuch (Sportwissenschaften), Leistungsanerkennung: Download

In einigen Modulen der Sportwissenschaften wird von Studierenden die Erbringung einer Spielanalyse + Lerntagebuch verlangt. Diese sind als Arbeitsleistung allerdings nicht in der Studienordnung vorgesehen und können so auch nicht verlangt werden. Wenn ihr also alle anderen tatsächlich (in der Studienordnung) vorgesehenen Leistungen erbracht habt könnt ihr mit diesem Antrag die Anerkennung eurer Studienleistungen (§ 23a I BerlHG) beantragen - und damit das Modul abschließen.

Bewegungsanalyse (Sportwissenschaften), Leistungsanerkennung: Download

In einigen Modulen der Sportwissenschaften wird von Studierenden die Erbringung einer Spielanalyse + Lerntagebuch verlangt. Diese sind als Arbeitsleistung allerdings nicht in der Studienordnung vorgesehen und können so auch nicht verlangt werden. Wenn ihr also alle anderen tatsächlich (in der Studienordnung) vorgesehenen Leistungen erbracht habt könnt ihr mit diesem Antrag die Anerkennung eurer Studienleistungen (§ 23a I BerlHG) beantragen - und damit das Modul abschließen.


Neu! Anwesenheitskontrolle-Plakate

Das Referat für Lehre und Studium war fleißig und hat wieder Anwesenheitskontrollen-Plakate drucken lassen. Darauf steht, dass nach § 93. Abs. 2 S. 1 der Zentralen Studien- und Prüfungsordnung die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen "nicht kontrolliert und nicht bestätigt" werden darf. Eine Kopie in digital gibt es hier.

Wenn ihr Plakate zum Aufhängen in eurem Institut haben wollt, dann schreibt uns gerne unter lust@refrat.hu-berlin.de! Wir verschicken diese auch gern!


  • geändert:14.11.24, 14:34